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Inhaltsrichtlinien

Public Relations & Marketing HUB

1. Zweck und Geltungsbereich

  • 1.1. TRENDKRAFT ist eine Plattform für autorisierte Unternehmens- und Organisationskommunikation. Diese Inhaltsrichtlinien gelten für Newsrooms, Pressemitteilungen, Journals, Fallstudien, Profile, Bilder, Videos, Tabellen, Links, Anhänge und alle sonstigen vom Kunden bereitgestellten Inhalte.
  • 1.2. Die Richtlinien ergänzen die AGB. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge der AGB. Individuelle Vereinbarungen oder die konkrete Leistungsbeschreibung können zusätzliche formale Anforderungen festlegen, aber keine rechtswidrigen Inhalte erlauben.
  • 1.3. Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Rechteklärung und Autorisierung seiner Inhalte verantwortlich. Eine redaktionelle oder technische Prüfung durch TRENDKRAFT verlagert diese Verantwortung nicht.
  • 1.4. Ein Publish-Punkt begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung eines rechtswidrigen, irreführenden oder richtlinienwidrigen Inhalts.

2. Redaktioneller Mindeststandard

Veröffentlichungsfähige Inhalte müssen:

  • einen nachvollziehbaren Bezug zum angegebenen Unternehmen, Verband, Projekt oder sonstigen Absender haben;
  • einen konkreten Informationswert für die Öffentlichkeit oder die jeweils angesprochene Fachöffentlichkeit bieten;
  • sachlich richtig, aktuell, verständlich und in sich schlüssig sein;
  • Tatsachen, Meinungen, Prognosen, Werbung und Zitate erkennbar voneinander trennen;
  • wesentliche Tatsachen nicht so weglassen oder darstellen, dass ein irreführender Gesamteindruck entsteht;
  • eine aussagekräftige Überschrift und eine zum Inhalt passende Einleitung enthalten;
  • den verantwortlichen Absender und eine aktuelle Kontaktmöglichkeit nennen;
  • sprachlich und technisch so sorgfältig sein, dass Links, Namen, Daten, Einheiten und Kontaktdaten überprüft werden können;
  • ohne irreführende Keyword-Wiederholungen, versteckten Text oder andere manipulative SEO-Techniken auskommen.

Es besteht keine pauschale Mindestwortzahl. Umfang und Gliederung müssen dem Thema angemessen sein. Künstliche Verlängerungen, Fülltext und nahezu inhaltsgleiche Wiederholungen erfüllen den Qualitätsstandard nicht.

3. Aktualität, Originalität und Mehrfachveröffentlichung

  • 3.1. Pressemitteilungen sollen bei Einreichung grundsätzlich nicht älter als fünf Kalendertage sein und vor der Veröffentlichung nicht auf mehr als drei anderen externen Veröffentlichungsportalen erschienen sein.
  • 3.2. Journals und Fallstudien sollen vor der Veröffentlichung nicht auf mehr als fünf anderen externen Veröffentlichungsportalen erschienen sein. Die eigene Website und eigene Social-Media-Kanäle des Absenders zählen bei diesen Grenzen nicht mit.
  • 3.3. Der Kunde muss frühere Veröffentlichungen auf Nachfrage offenlegen. Eine inhaltlich nur geringfügig veränderte Kopie gilt als Mehrfachveröffentlichung.
  • 3.4. TRENDKRAFT kann sachlich begründete Ausnahmen zulassen, etwa bei gesetzlich erforderlichen Mitteilungen, Krisenkommunikation, wichtigen Korrekturen oder überregional relevanten Ereignissen. Ein Anspruch auf eine Ausnahme besteht nicht.
  • 3.5. Wiederholte Inhalte müssen einen erkennbaren neuen Informationswert haben. Mehrere Newsrooms oder Kundenkonten dürfen nicht verwendet werden, um identische Inhalte künstlich zu vervielfachen.

4. Nachweise, Quellen und Zitate

  • 4.1. Tatsachenbehauptungen müssen überprüfbar sein. Der Kunde hält geeignete Quellen, Berechnungen, Studien, Genehmigungen, Verträge oder sonstige Belege vor und legt sie TRENDKRAFT auf begründete Anforderung vor.
  • 4.2. Statistiken und Studien sind mit Urheber, Herausgeber, Titel, Datum und – soweit verfügbar – direkter Fundstelle zu benennen. Ergebnisse dürfen nicht aus dem methodischen Zusammenhang gelöst oder stärker dargestellt werden, als die Quelle trägt.
  • 4.3. Zitate müssen inhaltlich richtig, im zulässigen Umfang verwendet und einer überprüfbaren Person oder Quelle zugeordnet sein. Erfundenen, sinnentstellten oder nicht autorisierten Zitaten wird die Veröffentlichung verweigert.
  • 4.4. Bewertungen, Rankings, Auszeichnungen, Siegel und Testergebnisse dürfen nur mit zutreffender Bezeichnung, Zeitraum, Herausgeber und überprüfbarer Grundlage genannt werden.
  • 4.5. Prognosen und zukunftsgerichtete Aussagen sind als solche zu kennzeichnen und dürfen nicht als sichere Tatsache oder garantierter Erfolg erscheinen.

5. Werbung, kommerzieller Zweck und Ausschluss politischer Werbung

  • 5.1. Der kommerzielle Zweck eines Inhalts muss klar erkennbar sein, wenn er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Sponsoring, bezahlte Kooperationen, Affiliate-Beziehungen und sonstige wesentliche wirtschaftliche Verbindungen sind deutlich offenzulegen.
  • 5.2. Werbung darf nicht als unabhängige redaktionelle Bewertung, neutrale Studie oder Erfahrung eines nicht beteiligten Dritten getarnt werden.
  • 5.3. Preis-, Rabatt-, Verfügbarkeits-, Vergleichs- und Alleinstellungsangaben müssen aktuell, nachprüfbar und mit allen für das Verständnis wesentlichen Bedingungen dargestellt werden.
  • 5.4. Logos, Marken, Kundenlisten, Testimonials und Referenzprojekte dürfen nur im Rahmen der vorhandenen Rechte und Autorisierungen verwendet werden.
  • 5.5. TRENDKRAFT unterstützt und erbringt keine politischen Werbedienstleistungen. Politische Werbung darf nicht eingereicht, veröffentlicht, verlinkt, verbreitet oder durch einen BeamUp oder eine andere Funktion hervorgehoben werden. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob Basic oder eine entgeltliche Leistung verwendet wird.
  • 5.6. Als politische Werbung gilt mindestens jede politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900. Das Plattformverbot erfasst darüber hinaus auch ohne Entgelt bereitgestellte Inhalte, die durch, für oder im Namen eines politischen Akteurs veröffentlicht werden oder klar darauf ausgerichtet sind, eine Wahl, ein Referendum, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess zu beeinflussen.
  • 5.7. Politische Akteure sind insbesondere Parteien, politische Bündnisse, Wahlbewerber, Mandats- und Amtsträger sowie Personen oder Organisationen, die in deren Auftrag handeln. Erfasst werden insbesondere Kampagneninhalte, Wahlaufrufe, gesponserte politische PR, politische Anzeigen und bezahlte oder unbezahlte Hervorhebungen solcher Inhalte.
  • 5.8. Sachliche Berichterstattung und Unternehmensinformationen über politische, gesellschaftliche oder regulatorische Themen sind nicht allein wegen ihres Gegenstands ausgeschlossen. Sie bleiben nur zulässig, wenn sie weder politische Werbung darstellen noch dem in Absatz 6 genannten Einflusszweck dienen und alle übrigen Richtlinien erfüllen.
  • 5.9. Der Kunde muss einen möglichen politischen Werbe- oder Einflusszweck vor der Einreichung offenlegen. Bei begründeten Zweifeln darf TRENDKRAFT den Inhalt oder die Buchung ablehnen; ein Anspruch auf Veröffentlichung oder BeamUp besteht nicht.

6. Personenbezogene Daten und Privatsphäre

  • 6.1. Personenbezogene Daten dürfen nur veröffentlicht werden, wenn eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht und die Veröffentlichung für den angegebenen Zweck erforderlich und verhältnismäßig ist. Dies gilt auch für Namen, direkte E-Mail-Adressen, Fotos, Stimmen, Berufsbiografien und Angaben zu geschäftlich handelnden natürlichen Personen.
  • 6.2. Private Anschriften, private Kontaktdaten, Ausweis- und Kontonummern, Zugangsdaten, Standortverläufe sowie vergleichbar missbrauchsanfällige Daten sind nicht zu veröffentlichen.
  • 6.3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Angaben über strafrechtliche Verurteilungen oder Vorwürfe sowie Daten von Kindern bedürfen einer besonders sorgfältigen Rechtsgrundlagen-, Erforderlichkeits- und Schutzprüfung.
  • 6.4. Personen dürfen nicht ohne Rechtsgrundlage bloßgestellt, bedroht, überwacht oder zu privaten Zwecken identifizierbar gemacht werden. Unbeteiligte Personen in Bildern oder Dokumenten sind erforderlichenfalls unkenntlich zu machen.
  • 6.5. Ein Unternehmensname oder reine Kontaktdaten einer juristischen Person sind nicht allein deshalb personenbezogene Daten. Angaben über natürliche Personen bleiben jedoch geschützt. Die Bezeichnung eines Entfernungswunsches als „DSGVO-Antrag“ ersetzt die rechtliche Einzelfallprüfung nicht.
  • 6.6. Gesetzliche Betroffenenrechte werden unentgeltlich geprüft und nicht von einer Commerce-Bestellung abhängig gemacht. Eine geschäftlich oder redaktionell gewünschte Entfernung rechtmäßig veröffentlichter Organisations- oder Newsroom-Inhalte ist davon zu unterscheiden und richtet sich nach den in Commerce angebotenen Bearbeitungs- und Löschungsleistungen sowie Abschnitt 10 der AGB.

7. Urheber-, Marken- und sonstige Rechte

  • 7.1. Der Kunde darf nur Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Musik, Marken, Datenbanken und sonstige Materialien verwenden, für die er die erforderlichen Rechte, Lizenzen und Einwilligungen besitzt.
  • 7.2. Eine Fundstelle im Internet, ein Social-Media-Post, eine Suchmaschinenanzeige oder der Verzicht auf einen Copyright-Hinweis begründet kein Nutzungsrecht.
  • 7.3. Bearbeitungen, Ausschnitte, Übersetzungen und KI-gestützte Veränderungen fremder Werke können weiterhin zustimmungspflichtig sein. Quellenangabe und Einwilligung sind rechtlich verschiedene Anforderungen.
  • 7.4. Persönlichkeits-, Namens-, Marken-, Design-, Datenbank- und Geschäftsgeheimnisrechte sind zusätzlich zum Urheberrecht zu beachten.
  • 7.5. TRENDKRAFT kann Rechteketten und Freigaben anfordern und die Veröffentlichung bis zu einer ausreichenden Klärung zurückstellen.

8. KI-erzeugte und manipulierte Inhalte

  • 8.1. KI-Werkzeuge dürfen unterstützend eingesetzt werden. Der Kunde muss jeden Inhalt vor der Einreichung fachlich und redaktionell prüfen und übernimmt die Verantwortung für die veröffentlichte Fassung.
  • 8.2. KI-Ausgaben dürfen keine erfundenen Tatsachen, Quellen, Studien, Zitate, Personen, Referenzen, Kundenbeziehungen oder Produkteigenschaften enthalten. Quellen sind anhand des Originals zu prüfen; die Ausgabe eines KI-Systems ist für sich kein Beleg.
  • 8.3. Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und fälschlich echt wirken können, müssen klar und eindeutig als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt werden. Vorhandene Herkunfts- und Maschinenkennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden.
  • 8.4. KI-erzeugte oder manipulierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, müssen als solche offengelegt werden, soweit nicht die gesetzliche Ausnahme für ein Verfahren menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle mit klar übernommener redaktioneller Verantwortung greift.
  • 8.5. Eine Kennzeichnung heilt keine Täuschung oder Rechtsverletzung. Unzulässig bleiben insbesondere täuschende Identitätsnachahmungen, nicht autorisierte Stimmen- oder Gesichtsrepliken, gefälschte Beweismittel und manipulierte Darstellungen, die Personen schädigen oder über reale Ereignisse irreführen.
  • 8.6. TRENDKRAFT kann interne Angaben zum verwendeten KI-System, zum Umfang der Bearbeitung, zur menschlichen Prüfung und zu vorhandenen Einwilligungen verlangen.

Die Transparenzanforderungen aus Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026. Diese Richtlinien begründen darüber hinaus keine Kennzeichnungspflicht für jede bloße Rechtschreib-, Übersetzungs- oder Formulierungshilfe, sofern Inhalt und Bedeutung nicht irreführend verändert werden und keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht.

9. Unzulässige Inhalte und Verhaltensweisen

Nicht veröffentlicht oder nachträglich beschränkt werden insbesondere Inhalte, die:

  • gegen geltendes Recht, behördliche oder gerichtliche Anordnungen verstoßen;
  • zu Gewalt, Terrorismus, Volksverhetzung, Hass, Diskriminierung, Verfolgung oder konkreten Drohungen aufrufen oder solche Handlungen verherrlichen;
  • sexualisierte Gewalt, die Ausbeutung von Kindern oder nicht einvernehmliche sexuelle Inhalte darstellen, fördern oder verlinken;
  • pornografische oder sonstige explizit sexuelle Inhalte darstellen, anbieten oder verlinken; dies gilt unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Zulässigkeit als redaktionelle Plattformregel;
  • unwahre oder nicht hinreichend belegte rufschädigende Tatsachenbehauptungen, Schmähungen oder gezielte Belästigung enthalten;
  • Betrug, Identitätsmissbrauch, Phishing, Schadsoftware, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder sonstige Cyberangriffe ermöglichen;
  • Rechte an Werken, Marken, Namen, Bildern, Geschäftsgeheimnissen oder personenbezogenen Daten verletzen;
  • rechtswidrige Produkte, Dienstleistungen oder Transaktionen anbieten oder fördern;
  • illegale Drogen, unerlaubte Waffenangebote, unerlaubtes Glücksspiel oder sonstige erlaubnispflichtige Angebote ohne die erforderliche Erlaubnis bewerben;
  • Schneeball-, Pyramidensysteme, manipulierte Anlagenachfrage, garantierte Renditen oder andere täuschende Finanz- und Kryptoversprechen fördern;
  • unbelegte Heilungs-, Diagnose-, Gewichtsverlusts- oder Sicherheitsversprechen machen oder eine notwendige fachliche Beratung gefährlich ersetzen;
  • gefälschte Bewertungen, Testimonials, Siegel, Zertifikate, Kunden- oder Medienreferenzen verwenden;
    - überwiegend aus kopierten, automatisch massenhaft erzeugten oder nur für Suchmaschinen zusammengesetzten Texten bestehen;
  • versteckte Links, Cloaking, Doorway-Seiten, Linkschemata, irreführende Weiterleitungen oder sonstige manipulative Distributionsmethoden einsetzen;
  • Zugangsdaten, Schadcode oder technisch aktive Anhänge enthalten;
  • die Identität des Absenders oder den tatsächlichen kommerziellen Zweck verschleiern.
  • politische Werbung im Sinne von Abschnitt 5 enthalten, verlinken, verbreiten oder fördern.

10. Themen mit erhöhtem Prüfbedarf

Die folgenden Themen sind nicht automatisch ausgeschlossen, können aber nur veröffentlicht werden, wenn Autorisierung, Faktenbasis, Rechtslage und erforderliche Hinweise besonders sorgfältig belegt sind:

  • Arzneimittel, Medizinprodukte, Therapien, Gesundheit und Ernährung;
  • Finanzanlagen, Wertpapiere, Kredite, Versicherungen, Krypto-Assets, Kapitalmaßnahmen sowie Anlage- oder Steuerinformationen;
  • Unternehmensübernahmen, Beteiligungen, Insolvenz, Restrukturierung und noch nicht veröffentlichte kursrelevante Informationen;
  • laufende Gerichts-, Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren sowie Vorwürfe gegen identifizierbare Personen oder Unternehmen;
  • sachliche Berichterstattung oder Unternehmensinformationen über Politik, Gesetzgebung, Regulierung, Wahlen, gesellschaftliche Konflikte und öffentliche Sicherheit, soweit sie nicht bereits als politische Werbung ausgeschlossen sind;
  • Glücksspiel, Alkohol, Tabak, Waffen und andere besonders regulierte Produkte;
  • Prominente, Testimonials, Influencer, Netzwerkmarketing und bezahlte Empfehlungen;
  • personenbezogene Daten, Kinder, Opfer, Gesundheitsdaten und andere besonders schutzbedürftige Personen oder Informationen.

TRENDKRAFT kann insbesondere Zulassungen, Originalstudien, Freigaben, Gerichtsentscheidungen, Vollmachten, Emittenten- oder Mandantenbestätigungen und fachliche Prüfungen anfordern. Bleibt ein wesentliches Risiko ungeklärt, kann die Veröffentlichung abgelehnt oder bis zur Klärung zurückgestellt werden.

11. Links, Dateien und technische Integrität

  • 11.1. Verlinkte Ziele müssen zum Inhalt passen und dürfen beim Aufruf keine andere als die angekündigte Identität, Leistung oder Datei vortäuschen.
  • 11.2. Verkürzte oder nachträglich austauschbare Links können abgelehnt werden, wenn Ziel und Verantwortlicher nicht zuverlässig prüfbar sind.
  • 11.3. Anhänge müssen korrekt bezeichnet, frei von Schadcode und für den Informationszweck erforderlich sein. Ausführbare Dateien und aktive Inhalte sind unzulässig, sofern TRENDKRAFT sie nicht ausdrücklich unterstützt.
  • 11.4. Nachträgliche Änderungen verlinkter Ziele, die den veröffentlichten Inhalt rechtswidrig oder irreführend machen, gelten als Richtlinienverstoß des Kunden, soweit er sie veranlasst oder zu vertreten hat.

12. Prüfung und Moderationsmaßnahmen

  • 12.1. TRENDKRAFT kann Inhalte vor und nach der Veröffentlichung redaktionell und rechtlich prüfen. Technische Werkzeuge können insbesondere bei Spam, Schadsoftware, Duplikaten, Linkmustern und formalen Auffälligkeiten unterstützen. Die konkrete Entscheidung kann eine menschliche Prüfung erfordern.
  • 12.2. Abhängig von Art, Schwere, Häufigkeit, Reichweite und Behebbarkeit eines Verstoßes kann TRENDKRAFT insbesondere:
    •   ergänzende Angaben oder Nachweise verlangen;
    • eine Korrektur anfordern oder die Prüfung zurückstellen;
    • die Veröffentlichung ablehnen;
    • Reichweite oder Sichtbarkeit beschränken;
    • einen Inhalt vorübergehend sperren oder entfernen;
    • einzelne Konto- oder Veröffentlichungsfunktionen beschränken;
    • bei wiederholten oder schweren Verstößen verwarnen, sperren oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
  • 12.3. Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein. Eine vorherige Anhörung oder Warnung kann entfallen, wenn sofortiges Handeln gesetzlich geboten, zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich oder wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist.
  • 12.4. Eine vor der erstmaligen Veröffentlichung abgelehnte Einreichung verbraucht keinen Publish-Punkt. Wird ein bereits veröffentlichter Inhalt wegen eines vom Kunden zu vertretenden Rechts- oder Richtlinienverstoßes später beschränkt oder entfernt, wird der bereits verbrauchte Publish-Punkt nicht automatisch wieder gutgeschrieben.
  • 12.5. Bei einer Beschränkung erhält der betroffene Kunde grundsätzlich eine klare und konkrete Begründung mit den wesentlichen Tatsachen, der rechtlichen oder vertraglichen Grundlage, Art und Dauer der Maßnahme, dem etwaigen Einsatz automatisierter Mittel und den verfügbaren Rechtsbehelfen. Gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten.

13. Meldung und Beanstandung

  • 13.1. Jede Person kann einen mutmaßlich rechtswidrigen Inhalt über https://trendkraft.io/dsa melden.
  • 13.2. Die Meldung soll die genaue URL, eine hinreichende Begründung, die erforderlichen Belege, Name und E-Mail-Adresse sowie die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Die gesetzliche Ausnahme für bestimmte Meldungen zu Straftaten nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU bleibt unberührt.
  • 13.3. Ein betroffener Kunde kann über dasselbe Verfahren eine Moderationsentscheidung begründet beanstanden. TRENDKRAFT prüft die Beanstandung zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür.
  • 13.4. Gesetzliche Melderechte, Betroffenenrechte, behördliche Beschwerden, außergerichtliche Streitbeilegung und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.

14. Fassungen und Änderungen

  • 14.1. TRENDKRAFT stellt die jeweils aktuelle Fassung mit Standdatum dauerhaft elektronisch bereit. Für eine Einreichung gilt die nach Maßgabe der AGB wirksam einbezogene Fassung.
  • 14.2. Wesentliche nachteilige Änderungen werden nicht allein durch eine neue Online-Fassung rückwirkend Vertragsbestandteil. Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse richten sich nach Abschnitt 20 der AGB.
  • 14.3. TRENDKRAFT kann Veröffentlichungen an zwingendes Recht oder eine vollziehbare behördliche oder gerichtliche Anordnung anpassen, auch wenn der Inhalt nach einer früheren Richtlinienfassung zulässig war.