Was den Mandanten von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf aber ebenso freut ist die Tatsache, dass er die von ihm erworbenen Beteiligungen an der Merkur Gulf mbH & Co. KG (Hannover Leasing 169) in Höhe von USD 20.000,- sowie an der Hannover Leasing Wachstumswerte Asien 1 GmbH und Co. KG in Höhe von ebenfalls USD 20.000,- nun endgültig zu den Akten legen kann, sofern das Urteil rechtskräftig wird. Nach dem Richterspruch hat die Bank die Beteiligungen nämlich zu übernehmen, Zug um Zug gegen Zahlung von EUR 19.250,-. Auch eine Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen muss er nicht fürchten, da das Gericht in dem Urteil festgestellt hat, dass die Bank den Kläger von diesem Risiko freizustellen hat.
Die Gießener Richter sprachen das Urteil (verkündet am 02.05.2014, Az. 2 O 354/13) auf Basis mittlerweile anerkannter und auch durch den BGH untermauerter Schadensersatzansprüche von falsch beratenen Anlegern: Der Kläger war 2007 bei Zeichnung der Anlagen nicht über Provisionen der Sparkasse Oberhessen informiert worden. Nach der Feststellung des Gerichts ist es der Bank auch nicht gelungen, zu beweisen, dass der Kläger die Fonds auch in Kenntnis von Provisionen erworben hätte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/lp/hannover-leasing-schiffsfonds.html
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