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CLLB Rechtsanwälte - Nürnberger Versicherungsgruppe zahlt Berufsunfähigkeitsrente in fünfstelliger Höhe


24. Juli 2015, 13:25
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, den 23. Juli 2015: Die Nürnberger Versicherungsgruppe hat an einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Versicherungsnehmer außergerichtlich eine Versicherungssumme in fünfstelliger Höhe gezahlt. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Erkrankung des Versicherungsnehmers Anfang des Jahres 2014, die eine bis zum heutigen Tag andauernde Krankschreibung zur Folge hatte. Von der Erkrankung informierte der Versicherungsnehmer seine Berufsunfähigkeitsversicherung und bat um Zahlung der im Jahr 2012 vereinbarten Versicherungsleistung. Die Versicherung forderte in der Folgezeit mehrmals weitere Informationen von dem Versicherungsnehmer an, die dieser auch unmittelbar zur Verfügung stellte. Gleichwohl unterließ die Nürnberger Versicherungsgruppe die Zahlung der Versicherungsleistung. Statt dessen warf sie dem Versicherungsnehmer eine vorsätzliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor und erklärte den Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer hilfesuchend an CLLB Rechtsanwälte und bat um Unterstützung. Die auf Versicherungs- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei richtete daraufhin ein Anspruchsschreiben an die Nürnberger Versicherungsgruppe. Hierin legte die Kanzlei dar, warum der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme unproblematisch bestünde. Die Nürnberger Versicherungsgruppe sah schließlich nach einiger Korresponenz ihr Fehlverhalten ein und erkannte die Versicherungsleistung vollumfänglich an.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage. „Denn es bleibt zwar dabei, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann eintrittspflichtig ist, wenn die Berufsunfähigkeit nachgewiesen wurde. Hierzu kann aber bereits eine mehrmonatige Krankschreibung ausreichen“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass ein zeitnahes Einschalten eines Rechtsanwaltes regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für unsere Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.

Wir sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und unsere Reputation ist, genauso wie der Finanzmarkt, international. Wir haben Standorte in München, Berlin und Zürich und arbeiten darüber hinaus auch eng mit Kooperationspartnern aus beinahe allen europäischen Staaten und den USA zusammen.

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