Die Beraterin wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Rückkaufswerts der Lebensversicherung an den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Kunden verurteilt.
„Mit diesem Urteil erweitern sich nun die Möglichkeiten geschädigter Verkäufer, Schadensersatzansprüche aus ihrem Verkauf von Lebensversicherungen an die FlexLife Capital AG geltend zu machen,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. Denn aufgrund der Insolvenz der FlexLife Capital AG (nunmehr firmierend unter FLC Verwaltungs AG) ist es empfehlenswert, neben der Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle auch prüfen zu lassen, ob Kunden von Lebensversicherungen weitere Ansprüche gegen ihre Berater zustehen, wenn sie bei dem Verkauf ihrer Versicherungen beraten wurden. Denn in vielen Fällen wurden Kunden nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt, die sich aus einem Verkauf ihrer Lebensversicherungen an die FlexLife Capital AG ergeben können.
Mit Beschluss vom 14.10.2014 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FlexLife Capital AG eröffnet. Ansprüche gegen die FlexLife Capital AG sollten daher innerhalb der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Kunden der FlexLife Capital AG, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, die sie sowohl hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Berater als auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren berät.
Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: @email web: http://www.cllb.de