„Maßgeblich für die Verurteilung der Commerzbank AG war die Aussage des damaligen Anlageberaters, der vom Gericht als Zeuge vernommen worden ist“, erläutert Rechtsanwalt Theo Wiewel von hrp. „Auch wenn Anleger für den Inhalt des Beratungsgesprächs keinen externen Zeugen benennen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Falschberatung vor Gericht zu beweisen, indem der Anlageberater als Zeuge benannt wird“, erklärt der Bremer Anwalt weiter.
Die Ideenkapital Financial Engineering AG hat insgesamt sechs Prorendita-Fonds konzipiert, denen das gleiche Konzept zugrunde liegt. Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die in britische Kapitallebensversicherungen investieren. Das Fondskonzept sieht vor, dass die Policen wieder veräußert werden, um durch den Verkaufserlös eine Rendite zu erwirtschaften. Nach Auffassung von hrp sind die Angaben in den jeweiligen Verkaufsprospekten fehlerhaft. Aus diesem Grund können sämtliche Anleger unabhängig von der individuellen Beratungssituation Schadensersatz verlangen.
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.