Da die Commerzbank inzwischen darauf verzichtet hat, Berufung einzulegen, ist das Urteil rechtskräftig. Anleger-Anwalt Pascal John: "Unser Mandant kann sich nun über die Rückerstattung der Beteiligungssumme abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen freuen. Das Urteil wendet die vom BGH aufgestellten Grundsätze zur Aufklärungspflicht über die sog. Rückvergütungen konsequent an."
In dem Verfahren hatte die Commerzbank eine bereits ausgehandelte Vergleichsvereinbarung widerrufen und wurde anschließend zu Schadensersatz in voller Höhe verurteilt. John: „Der Widerruf des Vergleichs war für uns absolut unverständlich. Wir waren der Commerzbank bereits in ausreichendem Maße entgegen gekommen. Folgerichtig wurde die Commerzbank daher nun zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt."
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