„Die Gläubiger der beiden Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045) sollen in allen wesentlichen Belangen mit den übrigen unbesicherten Finanzgläubigern der Gesellschaft gleich behandelt werden. Zur bestmöglichen Berücksichtigung der Interessen der Anleihegläubiger werden in Kürze Gläubigerversammlungen einberufen, damit die Anleihegläubiger jeweils einen gemeinsamen Vertreter bestellen können“, heißt es in der Mitteilung der Solarworld AG.
„Im Grunde bedeutet das, die nahezu vollständige Entmachtung der Aktionäre und fast den Totalverlust des Kapitals“, warnt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Und: „Selbst der angekündigte Schuldenschnitt bedeutet nicht die Rettung des Unternehmens. Die Konkurrenz aus China ist einfach groß und war letztlich maßgeblich für die Krise der Solarworld AG.“
Der Jurist rät Aktionären und Anleihe-Gläubigern ihre Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen: „Das investierte Geld ist nach dem derzeitigen Stand praktisch verloren. Allerdings können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz bestehen.“ Ansatzpunkte hierfür können Fehler im Verkaufsprospekt oder eine nicht ordnungsgemäße Anlageberatung liefern. „Die Anleger hätten über das enorme wirtschaftliche Risiko ihre Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller.
Auf jeden Fall sei es besser und auch aussichtsreicher, die Anlage rechtlich überprüfen zu lassen, als tatenlos dem weiteren Schicksal der Solarworld AG entgegen zu sehen. Denn die Zahlen für das Geschäftsjahr 2012 verheißen nichts Gutes: Nach vorläufigen Unternehmensangaben vom 29. April brach der Umsatz massiv ein und der operative Verlust stieg auf mehr als 490 Millionen Euro. Schon zuvor hatte die Solarworld AG mitgeteilt, dass das Eigenkapital komplett aufgebraucht sei.
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