Der Fach- und Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter wird gesetzlich vorgeschrieben und neu geregelt.
Bis dato ist der Begriff „Immobilienmakler“ nicht geschützt. Jeder kann ohne Ausbildung in diesen Beruf quereinsteigen und benötigt hierzu lediglich eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Diese unzureichende Regelung schützt die Verbraucher nicht vor einer unsachgemäßen Beratung und Abwicklung bei dem zumeist größten finanziellen Abenteuer ihres Lebens – dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Und nicht nur der Kunde ist hier leidtragend, eine ganze Berufsbranche gerät in Verruf.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz erarbeitet, das voraussichtlich Anfang des Jahres 2016 in Kraft treten soll. Hierin wird eine Berufszulassungsregelung getroffen, die folgende Änderungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter beinhaltet:
Um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten, müssen Immobilienmakler künftig einen Sachkundenachweis und den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Wohnungseigentumsverwalter müssen neben dem Sachkundenachweis eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Zusätzlich haftet der Wohnungseigentumsverwalter für die Prüfung der Qualifikation seiner Mitarbeiter. Außerdem ist eine „Alte-Hasen-Regelung“ für Wohnungseigentumsverwalter geplant. Sind sie 6 Jahre in diesem Bereich tätig, werden sie von einer Sachkundeprüfung ausgenommen.
„Wir von OTTO STÖBEN IMMOBILIEN haben schon immer Wert auf eine fachlich fundierte Aus- und stetige Weiterbildung unserer Mitarbeiter gelegt, um unseren Kunden höchstmögliche Qualität und fachkompetente Beratung für ihre Anliegen bieten zu können“, bekräftigt Patrick Stöben, Bachelor of Arts mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft sowie Diplom-Sachverständiger (DIA), und begrüßt die Einführung des Sachkundenachweises für den Berufsstand der Immobilienmakler und -verwalter ausdrücklich.
Dem IVD, der von seinen Mitgliedern, zu denen auch OTTO STÖBEN IMMOBILIEN gehört, grundsätzlich hohe Qualitätsstandards erwartet und strenge Aufnahmekriterien zu Grunde legt, gehen die geplanten Regelungen allerdings noch nicht weit genug. Wünschenswert wären neben der Berufshaftpflichtversicherung auch eine gesetzlich verpflichtende Vertrauensschadens- und Betriebshaftpflichtversicherung. Zusätzlich plädiert der IVD dafür, dass nicht nur der WEG-Verwalter, sondern auch der Mietverwalter in die Berufszulassung eingebunden wird. Auch sollte die 6-Jahre-Regelung für die „Alten Hasen“ der Branche strenger gefasst werden.
„All diese Maßnahmen hat schon mein Großvater gefordert. Nur wenn wir nachhaltig die Maklerleistungen standardisieren, können wir gleichzeitig den Verbraucherschutz stärken“, so Patrick Stöben. „Für Immobilienmakler und -verwalter gestalten sich die Aufgaben inzwischen so vielfältig und diffizil, dass eine fachliche Berufsausbildung und gesetzlich vorgeschriebene Absicherungen der Risiken eine unabdingbare Voraussetzung sein müssen.“
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