Wie lief es früher?
Früher haben sich die Banken vor einer Finanzierung zwei Komponenten genau angeschaut. Zum einen die Bonität bei Vertragsabschluss und zum anderen die Nachhaltigkeit des Immobilienwertes. War eine der beiden Säulen weniger stark ausgeprägt, so konnte die andere Säule durch eine besonders positive Bewertung diesen Malus ausgleichen. Ergebnis: Die Finanzierung wurde bewilligt. Das Alter des Kreditnehmers spielte keine Rolle
Was ist neu?
Heute blicken die Kreditgeber nach wie vor auf diese Kriterien, gewichten aber völlig anders. Ist die Bonität zu schlecht, kann ein Objekt in noch so begehrter 1a-Lage dies nicht kompensieren. Das gilt auch dann, wenn zum Beispiel nur 50 Prozent des Objektwertes finanziert werden müssen und die Finanzierung für den Kreditgeber gar kein Risiko darstellt. Selbst wenn das Einkommen bei einem 50-Jährigen heute ausreicht, die Finanzierung bis zum Rentenalter jedoch noch nicht zurückgeführt ist, schauen sich die Banken die erwarteten Einkommensverhältnisse zur Rentenzeit genau an. Reicht die Rente nicht, lehnen viele Institute die Finanzierung ab. Genau diese Szenarien führen in der Öffentlichkeit zu einem Bild mit der Kernaussage: Die Alten bekommen keine Kredite mehr!
Ist die Richtlinie nicht auch ein Selbstschutz?
Ja und nein zugleich. Natürlich schützt die Betrachtung künftiger Einkommenssituationen den Kreditnehmer vor einer Überforderung. Mit der einseitigen Betrachtung der Bonität, fest definierter pauschaler Haushaltsrechnungen berücksichtigen die Banken aber weder die individuellen Lebensumstände ihres Kunden noch deren Lebensleistung. Selbst das Vorhandensein eines oder mehrerer abbezahlter Objekte ändert Nichts daran, dass der Kredit eben nach den bankindividuell festgelegten Kriterien jederzeit bedient werden können muss. Auch Einkünfte von Kindern, die einmal das Objekt übernehmen und im Erbfall die Finanzierung weiterführen können, werden nicht berücksichtigt. Es sei denn, die Kinder werden Darlehensnehmer oder Bürge.
Die Lösung ist einfach. Sie gibt es aber nicht bei den Übervorsichtigen Geldgebern.
Der Name sagt es bereits. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist eine Richtlinie. Diese hat jedes Institut in eigene Kreditvergaberichtlinien umgesetzt hat. Viele haben dabei die Richtlinie unnötigerweise überinterpretiert. Daher resultiert auch die derzeitige Stimmungslage bei älteren Finanzierungswilligen. Andere nutzen genau diese Situation vertrieblich aus und kümmern sich eher locker, bisweilen schon nachlässig um das Thema.
Fazit
Die Stimmungslage ist schlechter als sie sein müsste. Nur weil die konservativ agierende Hausbank den Kredit verweigert, sollte keiner den Kopf in den Sand stecken. Der Mark agiert gerade bei Finanzierungen für Ältere sehr inhomogen. Zahlreiche Darlehensgeber haben das erkannt und reichen weiterhin diese Kredite aus, ohne dabei das Schutzinteresse des Verbrauchers komplett aus den Augen zu verlieren.
Wer steckt hinter "zinsBewusst"? Robert Tzschöckel ist Inhaber der objektiven Baufinanzierungsberatung „zinsBewusst“. Als deutschlandweit tätiger Baufinanzierungsvermittler berät zinsBewusst bei Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Finanzierungen von Kaufvorhaben und allen sonstigen Arten der Immobilienfinanzierung und Modernisierung.