Schon in den vergangenen Monaten hatten einige Immobilienfonds mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Das bedeutet natürlich auch für viele Anleger, dass aus ihrer erhofften sicheren Kapitalanlage nichts wird. Das investierte Kapital muss jedoch nicht verloren sein. Rechtsanwalt Dr. Späth: „Häufig können Anleger Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadensersatz wegen Falschberatung oder Verschweigen von Kick-Back-Provisionen geltend machen“, so der Jurist. Denn die Bankberater müssen die Anleger über die Risiken des Fonds, z.B. über die Möglichkeit eines Totalverlusts aufklären. Auch müssen die Kunden über die Provisionen, die der Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhält, aufgeklärt werden. „Beides sind Ansatzpunkte, die Ansprüche auf Schadensersatz begründen können“, erklärt Dr. Späth.
Die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte hat schon viele Anleger, die ihr Kapital in Immobilien investiert haben, beraten und rechtlich vertreten.
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