Unter der Leitung von Johannes Kuhlmann, Geschäftsführer der VTA Software & Service GmbH, waren die rechtlichen Änderungen zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote sowie deren Auswirkungen auf die Mineralölbranche zentrale Themen der Veranstaltung. In den einzelnen Vorträgen wurden dazu wesentliche Aspekte fachkundig und detailliert erläutert. Im Folgenden werden die Inhalte zusammenfassend dargestellt.
1. Gesetzliche Anforderungen für 2020 und europäisches Richtlinienrecht bis 2030
Der erste Vortrag wurde traditionell von Inga Tölke, MEW Mittelständische Energiewirtschaft e. V., und Jürgen Abend, MWV Mineralölwirtschaftsverband e.V., gehalten. Sie referierten zu den gesetzlichen Änderungen und Anforderungen, die für das Quotenjahr 2020 anstehen, sowie zum europäischen Richtlinienrecht für das Ziel bis 2030.
Für das Jahr 2020 ist die Erhöhung des THG-Einsparungszieles von 4% auf 6% die wichtigste Änderung. Mithilfe von einigen Rechenbeispielen wurde veranschaulicht, welche grundsätzlichen Möglichkeiten bestehen, dieses Einsparungsziel in der Praxis zu erreichen. Mit der Aufteilung der Biomassen in die drei Kategorien „Fortschrittlich“, „Konventionell“ und „Sonstige“ werden auch Obergrenze bzw. Mindestanteil für diesen Bereich ab 2020 relevant. Bei den „konventionellen“ Biokraftstoffen gab es bereits im Jahr 2019 die Obergrenze von maximal 6,5% des Gesamtenergiegehaltes, über die hinaus keine Anrechnung auf die Quote möglich war. Bei den „fortschrittlichen“ Kraftstoffen wird ab 2020 ein Mindestanteil von 0,5% für die Unternehmen verpflichtend, die im Vorjahr mehr als 20 Petajoule Energie in den Verkehr gebracht haben. Über die Jahre wird diese Petajoule-Grenze immer weiter sinken, so dass in fünf Jahren alle Unternehmen einen gewissen Prozentsatz an „fortschrittlichen“ Kraftstoffen in Verkehr bringen müssen.
Für das von der EU so verstandene Punktziel für das Jahr 2020 wurde klargestellt, dass eine Quotenübererfüllung aus dem Jahr 2019 per Antrag nach 2021 übernommen werden kann.
Die von der EU eingeführten Berichtspflichten, mit dem Ziel, einen Gesamtüberblick über den Markt zu erhalten – insbesondere, was den Ursprung von Rohölen sowie den Erwerbsort von Biokraftstoffen angeht – wurden nun von der EU teilweise wieder abgeschafft. Es ist unklar, ob und wenn ja, wann die Berichtspflichten für Ursprung und Erwerbsort auf nationaler Ebene zurückgenommen werden.
Ebenfalls wurde auf das Thema „Upstream Emission Reduction“ (UER) eingegangen, welche ab 2020 auf die Quote anrechenbar ist.
2. Biokraftstoffquote in Österreich
Valentin Smutny, OMV Refining & Marketing, stellte als Gastredner die Biokraftstoffquote in Österreich vor. Thematisch wurden die Unterschiede bei den rechtlichen Grundlagen zwischen Deutschland und Österreich dargelegt; mit dem besonderen Augenmerk auf die Umsetzung der EU-Beschlüsse zum Thema Nachhaltigkeit durch die österreichische Regierung. So wurde bekannt, dass die Mineralölkonzerne in unserem Nachbarland für das Jahr 2020 fortschrittliche Biokraftstoffe mit einem energetischen Anteil von 0,5% in den Verkehr bringen müssen. Wenn der Markt diese Mengen nicht hergibt, kann ein Antrag auf Reduktion des Zieles beim Umweltbundesamt gestellt werden.
Hr. Smutny stellte weiterhin die staatliche Nachweisdatenbank elNa („Elektronischer Nachweis für nachhaltige Biokraftstoffe“) vor, welche das Pendant zum in Deutschland verwendeten Nabisy-System ist.
3. Tipps & Tricks im Umgang mit VTA-Biofuels
Rob Butz und Manuel Brüggenthies, beide als Anwendungsentwickler bei der VTA Software & Service GmbH tätig, hielten einen Vortrag über neue und altbekannte Kniffe in der Benutzung von VTA-Biofuels. Dazu stellten sie verschiedene kleine Features vor, mit denen die alltägliche Benutzung der Anwendung vereinfacht werden kann.
4. Neuerungen in VTA-Biofuels
Anschließend stellte Daniel Koslowski, Leiter Dekarbonisierung bei der VTA Software & Service GmbH, Neuerungen in VTA-Biofuels sowie geplante Funktionen vor. Er erwähnte dabei die angestrebte Verbesserung des Planungstools, mit dessen Hilfe der Benutzer einen planerischen Gesamtüberblick über die eigenen Mengenverteilungen und die voraussichtliche Quotenerfüllung bekommen kann. Im Hinblick auf die Erhöhung des THG-Einsparungszieles für 2020 auf 6% wird eine solche Planung immer relevanter. Die Einführung neuer Erfüllungsoptionen wie etwa Strom, Gas und UER, machte eine Erweiterung der Anwendung um entsprechende Optionen nötig. Bereits beim letzten Workshop wurde die Möglichkeit vorgestellt, über Bilanzverteilungsregeln die Nachweisflüsse präzise zu steuern. Auch dies kann dabei helfen, die zukünftigen, recht anspruchsvollen Quotenziele zu erreichen, weswegen mit einer vermehrten Nutzung dieser Funktion gerechnet wird.
Weiterhin stellte Hr. Koslowski ein neues Modul für den niederländischen Markt vor, welches sich aktuell in der Entwicklung befindet. Auch hier kann die gesamte Bilanzierung in VTA-Biofuels durchgeführt werden. Das System stellt anschließend Dateien zu Verfügung, die zur Übertragung von Nachweisen in das System der Niederländischen Emissionsbehörde (NEa) genutzt werden können. Bei der Benutzung des NEa-Systems gibt es einige Besonderheiten. Dazu gehören z.B. die niederländischen Sicherheitsbestimmungen, die eine Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig machen und die „Öffnungszeiten“ der NEa, die die Benutzung des Systems nur im Zeitraum zwischen 9 und 17 Uhr erlauben.
Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung wurde von Hr. Koslowski für das Jahr 2020 auch für VTA-Biofuels angekündigt. Damit wird der Sicherheitsstandard des Systems weiter optimiert.
Die Entwicklung eines Moduls für die Länder Bulgarien und Rumänien ist ebenfalls im Gespräch.
In der nahen Zukunft wird die VTA Software & Service GmbH zudem ihr Geschäftsfeld im Bereich Biofuels auf ein Modul für Biokraftstoffhändler und ein Modul für Biogaslieferanten/-händler erweitern. Beide Projekte werden in Kooperation mit Kunden aus der Branche umgesetzt, um die dort vorgegebenen Anforderungen abbilden zu können.