Doch auch den übrigen Fondsschiffen geht es nicht gerade gut:
- Die Hammonia Palatium, ein 2.500 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 nur 57% der prospektierten Erlöse und lediglich 13% des Reedereiüberschusses nach Pool erzielt. Zwar wurde bis Ende 2011 die Tilgung geleistet, bei anhaltend schlechten Einnahmen dürfte aber auch die Tilgungsfähigkeit schwierig werden. Ausschüttungen werden nicht geleistet.
- Die Benedikt Rambow hat in 2011 keine Tilgung geleistet. Das 1.118 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 lediglich 58% der prospektierten Erlöse erzielt und einen Verlust nach Pool von rund -200.000 € erzielt. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
- Auch die seit März 2011 von der Hammonia Reederei bereederte HR Motivation war aufgrund unzureichender Einnahmen und Erlöse nicht in der Lage, die Tilgung vollständig zu leisten. Für das 917 TEU Schiff beliefen sich die Reedereiverlust nach Pool auf rund -300.000 €. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
- Die Einnahmen des Mehrzweckfrachtschiffs Anna C blieben im Jahr 2011 erheblich hinter den Prospektannahmen zurück, so dass ein Reedereiverlust von knapp -900.000 € entstand. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
- Der LPG-Tanker GasChem Ice erzielt zwar gute Einnahmen, das Ergebnis wird aber durch hohe Betriebskosten und Verwaltungskosten verwässert. Die Schiffsbetriebskosten fallen kumuliert doppelt so hoch aus, wie prospektiert. Ausschüttungen werden nicht geleistet.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des HCI Shipping Select XX umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf.
Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlaß nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspr…
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am HCI Shipping Select XX? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
@email
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 – 915770 | Fax: 06221 – 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 – 53799042 | Fax: 040 – 53799043
Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 – 95999280 | Fax: 030 – 95999279
Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-xx-fondsschiff…