Fondsinsolvenz - was können Anleger tun?
Anleger des Fonds Maritime Werte 3 können entweder weiteres Eigenkapital nachschießen, in der Hoffnung auf eine positive aber realistischer Weise ungewisse Entwicklung, die Insolvenz der Schiffe abwarten und ihr Geld verloren geben, oder versuchen, im Wege des Schadenersatzes ihr Geld zurückzuholen. Die Chancen hierfür stehen gut.
Schadenersatz - eine realistische Perspektive
Bei der Prüfung der Unterlagen zahlreicher Anleger des Fonds, die von Sparkassen oder der damaligen SEB Bank (heute Santander) beraten wurden, haben wir unter anderem verschiedene typische Fehler bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen festgestellt:
- Bankberater klärten nicht über kickbacks auf: Die Berater der Sparkassen und der SEB Bank haben die Vertriebsvergütung sowie den Ausgabeaufschlag als Rückvergütung erhalten. Über diese Kickbacks muss eine beratende Bank oder Sparkasse aufklären, anderenfalls ist sie zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandanten wurden darüber, das die entsprechenden Zahlungen an die beratenden Sparkassen bzw. die SEB Bank (zurück-) fließen, nicht informiert. Eine Sparkasse hat nunmehr, nachdem wir sie für einen Mandanten verklagt waren, die Höhe dieser kickback-Zahlungen offengelegt.
- Schiffsbeteiligungen als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung durch viele Sparkassen und die SEB Bank als Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Bankberater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.
- Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht. Ein Verkauf derartiger Fondsanteile ist gar nicht und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Abstrichen möglich. Auf diesen Umstand muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen werden.
- Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds, die zur Insolvenz der Gesellschaft führen kann, völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise massiv eingebrochen sind, so dass die Schiffe nicht einmal mehr kostendeckend betrieben werden und insbesondere die fälligen Zahlungen an die den Bau der Schiffe finanzierenden Banken nicht mehr leisten konnten. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
- Kein Hinweis auf planmäßiges Wiederaufleben der Einlageverpflichtung: Der Fonds hat geplant, dass die als Kommanditisten beteiligten Anleger von Anfang an Ausschüttungen erhalten. Sollten solche Ausschüttungen wegen fehlender Gewinne trotzdem gezahlt werden, besteht im Fall der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften die Gefahr, dass diese Ausschüttungen - zumindest zum Teil - wieder zurückgezahlt werden müssen. Hierüber hätten die Berater der Sparkassen oder der SEB Bank aufklären müssen, was in den uns bekannten Fällen nicht geschehen ist.
- Kein Hinweis auf lange Bindung des Kapitals: Die Fondsbeteiligung kann erstmals zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden. Über diese lange Bindung wurden unsere Mandanten von ihren Beratern nicht informiert.
Diese einzelnen Punkte, in denen falsch beraten wurde, begründen einzeln und zusammengenommen Schadenersatzansprüche für Anleger, die verlangen können, so gestellt zu werden, wie sie bei ordnungsgemäßer Beratung stünden. Wir haben bereits Klagen gegen verschiedene Sparkassen auf Schadenersatz eingereicht.
Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
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