„Es bleibt zunächst abzuwarten, inwieweit ein Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Gegebenenfalls sind die Forderungen aus der Anleihe dann zur Insolvenztabelle anzumelden.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl von Anleihegläubigern der MBB. „Außerdem macht es gerade jetzt Sinn, Ansprüche gegen weitere und vor allem zahlungsfähige Anspruchsgegner zu prüfen. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall bin ich durchaus vorsichtig optimistisch, dass die Anleger im Ergebnis keinen vollständigen Zahlungsausfall erleiden müssen.“, sagt Braun.
Rechtsanwalt Braun rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.
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