Nach Ansicht der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB sind die angekündigten „Reparaturmaßnahmen“ deshalb nicht geeignet, das verlorene Vertrauen der Anleger wiederherzustellen. „Den Investoren ist immer noch nicht zuzumuten, den weiteren Verlauf einfach abzuwarten und auf das Beste zu hoffen. Es gibt nach wie vor keine Garantie dafür, dass die versprochenen Maßnahmen zeitnah und erfolgreich weitere Zahlungen gewährleisten.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB.
Das Unternehmen hatte vergangenes Jahr versucht, eine Anleihe über € 300 Mio. zu platzieren. Der Gesamtbetrag soll damals allerdings nicht erreicht worden sein. Weiter hätte Anfang Mai diesen Jahres die erste Zinszahlung von 6,25 % erfolgen müssen. Die Anleihegläubiger warteten jedoch vergeblich auf den Zahlungseingang. Am 05.06.2014 behauptete die Emittentin schließlich, die Globalurkunde der Anleihe sei unwirksam.
„Außerdem stehen den Anlegern jedenfalls auch Prospekthaftungsansprüche zu, weil die tatsächliche Sach- und Rechtslage im Emissionsprospekt nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde“, so der Kapitalmarktrechtler Braun.
Er rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.