Zahlreiche Menschen haben sich bei uns bereits erkundigt, was dagegen unternommen werden kann. Wo nötig bereiten wir auch bereits Klagen vor.
Nunmehr hat sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg des Themas angenommen. Nehmen Sie unbedingt das unter https://www.vz-bawue.de/bausparkassen Informationsangebot (Musterbrief und ausführliche Information) an und prüfen Sie zunächst selbst anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie sich das Verhalten Ihrer Bausparkasse gefallen lassen wollen.
Wir raten Ihnen, sich zu informieren und - falls nötig - des Beistands eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu versichern.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Neckargemünd:
Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 72 98 080 | Fax: 06223 - 72 98 099
München:
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Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
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Berlin:
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Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/tod-dem-bausparvertrag-kuendigungswel…
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