„Bei der INTER bieten wir bereits seit Jahren eine Vielzahl von Gesundheitsservices an, die über die reinen tariflichen Leistungen hinausgehen. Unsere Kunden nutzen diese Services gerne und intensiv“, sagt INTER-Vorstandssprecher Roberto Svenda. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der living brain GmbH einen weiteren hochwertigen Kooperationspartner gewinnen konnten.“
Die Therapiesoftware teora® mind kommt zum Einsatz, wenn Menschen nach Schlaganfällen oder anderen Erkrankungen, die das Nervensystem beeinträchtigen, unter kognitiven Einschränkungen leiden. Diese machen sich häufig im Alltag bemerkbar: Wie koordiniere ich die Schritte, um einen Kaffee zu kochen? Was muss ich tun, um mir ein Spiegelei zu braten? Gewohnte Tätigkeiten, die vorher selbstverständlich waren, werden zu einer Herausforderung oder können nicht mehr bewältigt werden. Solche Problemstellungen des Alltags werden mithilfe von teora® mind trainiert. Mit einer VR-Brille werden Betroffene in Szenarien versetzt, in denen sie zum Beispiel den Kühlschrank einräumen, Kaffeekochen oder Pflanzen gießen.
Begleitet werden kann diese Form der Therapie erstmalig auch digital. Nachdem Betroffene den Umgang mit der VR-Brille und der Softwareanwendung teora® mind erlernt haben, dürfen sie zuhause weiter trainieren. So kann das kognitive Training nativ in den Alltag der Betroffenen eingebunden werden, während Behandelnde die Fortschritte remote über eine Platform-Anbindung mitverfolgen.
„Wenn es um die Behandlung kognitiver Defizite geht, sind für viele Betroffene abstrakte Übungen, lange Wartezeiten, Therapieunterbrechungen und weite Anfahrtswege an der Tagesordnung. Wir bieten diesen Menschen eine studiengeprüfte Alternative, die es ermöglicht, unabhängig von festgelegten Terminen dort zu trainieren, wo ihr Leben vornehmlich stattfindet: im heimischen Umfeld. Wir sind begeistert, diese Alternative durch die Kooperation mit der INTER für mehr Betroffene zugänglich zu machen.“
- Barbara Stegmann, CEO & Co-Founder von living brain.
Die INTER übernimmt für vollversicherte Kunden die Kosten der Behandlung sowohl bei der Anwendung in der Praxis als auch bei der digital begleiteten Heimtherapie. Dafür müssen die Versicherten lediglich eine Verordnung einreichen, die sie von einem Arzt erhalten haben.