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Agentur

Google warnt vor erfundenen Autoren: Warum „Redaktion“ über Blogartikeln nicht mehr reicht


31. Oktober 2026, 14:34
GIJÓN, Asturias
Spanien
Analyse

SEO-Expertin Isabelle Nienhaus erklärt, was Unternehmen bei Autorenangaben jetzt beachten sollten

Isabelle Nienhaus, SEO-Expertin und Gründerin von Contenist, in dunkelblauem Blazer vor grauem Hintergrund

Google warnt Website-Betreiber erstmals in seinem öffentlichen Leitfaden ausdrücklich vor erfundenen Autorenprofilen. Anfang Oktober hat der Konzern die Seite „Creating helpful, reliable, people-first content“ in seiner Dokumentation Google Search Central um einen entsprechenden Absatz ergänzt. Profile mit KI-generierten Porträts, ausgedachten Namen oder falschen Qualifikationen bewertet Google darin als Täuschung. Jede Form der Täuschung mache eine Seite für Nutzer und für die automatischen Qualitätssysteme unglaubwürdig.

Bislang stand diese Haltung vor allem in den Richtlinien für Googles Quality Rater, also in den Vorgaben für Menschen, die Suchergebnisse im Auftrag von Google bewerten. Nun richtet sich Google damit direkt an alle Website-Betreiber.

„Mit KI ist es heute sehr einfach geworden, eine Expertin samt Foto und Lebenslauf zu erfinden“, sagt Isabelle Nienhaus, Expertin für SEO und Content-Marketing und Gründerin der Content-Agentur Contenist. „Genau das will Google offenbar nicht mehr hinnehmen. Für Unternehmen ist das aber eine Chance, denn echte Menschen mit echter Erfahrung lassen sich nicht so leicht kopieren.“

Google wendet sich jetzt direkt an Website-Betreiber

Neu ist Googles Haltung zu erfundenen Autoren nicht. Bisher stand sie aber vor allem in den Richtlinien für die sogenannten Quality Rater. Das sind externe Prüfer, die im Auftrag von Google Suchergebnisse bewerten. Ihre Bewertungen fließen nicht direkt in das Ranking einzelner Seiten ein. Google nutzt sie aber, um zu überprüfen, ob die eigenen Suchsysteme gute Inhalte zuverlässig erkennen. Schon in der Fassung vom September 2025 stufen diese Richtlinien Seiten mit gefälschten Autorenprofilen als Täuschung ein. Solche Seiten sollen die Prüfer am niedrigsten bewerten.

Die Richtlinien für Quality Rater sind zwar öffentlich, werden von Website-Betreibern aber selten gelesen. Mit der Ergänzung im Leitfaden für hilfreiche Inhalte spricht Google seine Erwartung nun direkt dort aus, wo sich Unternehmen, Redaktionen und Agenturen über gute Inhalte informieren. Der neue Absatz steht auf der Seite „Creating helpful, reliable, people-first content“ im Abschnitt darüber, wer Inhalte erstellt. Dass solche Fälle keine Theorie sind, zeigte sich schon Ende 2023. Damals wurde bekannt, dass ein großes US-Sportmagazin Artikel unter Namen von Autoren veröffentlicht hatte, die es nicht gab. 

Ihre Profilfotos stammten aus einer Datenbank für KI-generierte Porträts. „Seitdem sind die Werkzeuge noch viel besser geworden“, sagt Nienhaus, CEO der SEO-Agentur Contenist. „Ein erfundenes Autorenprofil ist heute in wenigen Minuten erstellt. Umso wichtiger ist es, dass Google hier eine klare Grenze zieht.“

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Google fordert nicht, dass jeder Text einen Autorennamen trägt. Wer Autorenangaben macht, sollte aber darauf achten, dass sie stimmen. Nienhaus empfiehlt Unternehmen, ihre Blogartikel und Ratgeberseiten in drei Punkten zu prüfen.

  1. Zuerst sollten Unternehmen klären, wer tatsächlich hinter den Texten steht. Steht über Artikeln nur „Redaktion“ oder „Team“, können Leser nicht einschätzen, wessen Wissen sie vor sich haben. Besser ist es, die Menschen zu nennen, die einen Text schreiben oder fachlich prüfen.

  2. Außerdem sollten die Angaben im Autorenkasten zur Person passen. Ein echtes Foto, eine kurze, ehrliche Beschreibung der Erfahrung und ein Link zu einem Profil auf LinkedIn schaffen Vertrauen. Titel oder Qualifikationen, die eine Person nicht besitzt, sollten gestrichen werden.

  3. Wer Texte von Agenturen oder Freelancern schreiben lässt, sollte schließlich regeln, wie diese Texte gekennzeichnet werden. „Es ist völlig in Ordnung, wenn eine Texterin einen Artikel schreibt und ein Fachexperte aus dem Unternehmen ihn prüft“, sagt Nienhaus. „Dann sollte man das aber auch so sagen, statt einen Namen zu erfinden.“

Ein Ranking-Update hat Google mit der Änderung nicht angekündigt. KI-Texte bleiben weiterhin erlaubt. Entscheidend ist nach Darstellung von Google, dass Inhalte hilfreich und ihre Angaben ehrlich sind.

Originalquelle auf TRENDKRAFT am .

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