Pressemitteilung/press release
awt Rechtsanwälte: Schadenersatzanspruch bei bunten Wänden
awt: Bei farbigen Wohnungswänden kann Vermieter Ersatz fordernMünchen – Januar 2014: Wird ein Mietobjekt in einem farblich ausgefallenen Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter Schadenersatzberechtigt. awt Rechtsanwälte erläutert dazu ein BGH-Urteil.