Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Bamberg lag in dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Fall weder eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Anlagerisiken, noch eine an den Zielen der Anlegerin ausgerichtete Anlageempfehlung vor.
Frau Rechtsanwältin Manon Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die das Urteil für die Anlegerin erstritten hat, rät: „Geschädigte Anleger, die an einer Verfolgung ihrer Ansprüche interessiert sind, sollten eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche betrauen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass etwaige Schadensersatzansprüche zum 31.12.2011 verjähren, sollte die Anlage vor dem 31.12.2001 gezeichnet worden sein.“
Anleger sollten mit den Beteiligungsgesellschaften keine Vereinbarungen treffen, in welchen sie auf Ansprüche gegen die Beratungsgesellschaften verzichten. Dies gilt insbesondere für Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung, und zwar sowohl gegen die Beteiligungsgesellschaft als auch gegen die Beratungsgesellschaft.
Pressekontakt: RAin Manon Linz, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstr. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: @email; web: www.cllb.de