Bereits zuvor hatten das Landgericht München und das Oberlandesgericht München die Anlageberatungsgesellschaft in weiteren Fällen zu Schadensersatz verurteilt. Wie das Landgericht München in seinen Urteilsgründen ausführte, erweckt das schriftliche Informationsmaterial, das dem Anleger übergeben worden war, den unrichtigen Eindruck, dass die Anlage sicher sei. Hierin sei ein Schadensersatz begründender Beratungsfehler zu sehen.
Neben diesen Urteilen gegen die Beratungsgesellschaft haben sich die Münchner Gerichte auch mit den Initiatoren der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG beschäftigt. Auch diese wurden, in diesem Fall unter dem Gesichtspunkt der strafrechtlichen Prospekt-haftung gemäß § 823 II BGB i. V m. § 264a StGB, zu Schadensersatz verurteilt. Denn nach Auffassung des Gerichts wurden in dem Prospekt der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG rechtswidrig der Umstand der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Geschäftsführer und die Art der Verwendung der Anlagegelder verschwiegen.
„Die Urteile zeigen, dass hier für Anleger mehrere Ansatzpunkte für ein erfolgreiches Vorgehen bestehen“, so die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Dies gilt sowohl für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Initiatoren der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG als auch für die Anlageberater.“
Geschädigte Anleger sollten daher ihre Ansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten anwaltlich prüfen lassen.
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