Bei der Konzeption der Lebensversicherungsfonds hatte man nach offiziellen Angaben eingeplant, dass die ursprünglich Versicherten weniger lang leben würden, als es nunmehr der Fall ist. Unter anderem aus diesem Grund sind die BAC Life Trust Fonds teilweise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger und hat vergangene Woche hinsichtlich des Lebensversicherungsfonds BAC Life Trust 6 Klage gegen die Sparda Bank International eingereicht. Auf Grundlage des vom Kläger zur Beratung dargestellten Sachverhalts bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. So wurde der Kläger nach seiner Darstellung nicht über die verschiedenen Risiken bei einer Beteiligung am BAC Life Trust 6 aufgeklärt und ferner nicht über die Provisionszahlungen an die Sparda International informiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Beratungsunternehmen zur vollständigen Risikoaufklärung verpflichtet. Banken bzw. die über Tochterfirmen ausgelagerten Beratungsunternehmen sind darüber hinaus verpflichtet, über ihr wirtschaftliches Eigeninteresse an der Vermittlung eines Fonds aufzuklären. Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, machen sie sich ihren Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig.
Den Anlegern wird daher empfohlen, ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: +49-89-552 999 50, Fax.:+49-89-552 999 90, mail: @email, web: http://www.cllb.de