Das ZDF lieferte weitere Zahlen. Der VUT, Sachverständige zur Überprüfung behördlicher Messergebnisse, hatte 15.000 Bußgeldverfahren überprüft. Das Ergebnis: In acht Prozent der Fälle war die Geschwindigkeitsmessung durch das Blitzgerät einfach falsch und in 25 Prozent der Fälle die Beweisführung lückenhaft.
„Das deckt sich in etwa mit unseren Erfahrungswerten“, sagt Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte, die sich u.a. auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat. „Wer sich sicher ist, nicht zu schnell gefahren zu sein und dennoch geblitzt wurde, sollte dies in jedem Fall überprüfen lassen“, so der Jurist.
Falsche Messungen können aus unterschiedlichen Gründen zu Stande kommen. Bei mehrspurigen Fahrbahnen ist es z.B. möglich, dass das falsche Auto geblitzt wurde. Auch können die Radargeräte falsch bedient oder falsch aufgestellt sein oder die Software wird nicht richtig bedient.
„Das muss im Einzelfall durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden“, erklärt Fritzsch. Auf jeden Fall müsse der Vorwurf einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit nicht einfach so hingenommen werden.
Rechtlichen Rat finden Verkehrsteilnehmer hier: http://www.blitzerblog.de/themen/geschwindigkeitsverstoss/
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