Der Kläger hatte im November 2006 auf Anraten eines Mitarbeiters der Sparkasse Kraichgau eine Beteiligung an dem geschlossenen HCI-Schiffsfonds MS Elena Interscan Verwaltungs-GmbH & Co. KG gezeichnet. Dabei war ihm von dem Sparkassenberater mitgeteilt worden, dass die Sparkasse für die Vermittlung des HCI-Fonds das Agio als Provision erhalten würde. Dabei unterschlug er, dass die Sparkasse für die erfolgreiche Vermittlung des Fondsanteils zusätzlich zum Agio einen Anteil der im Fondsprospekt ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungsprovision erhalten würde. Darin sei ein Beratungsfehler zu sehen, so das Oberlandesgericht. Den Beweis dafür, dass der Beratungsfehler nicht ursächlich für die Anlageentscheidung geworden sei, hat die Sparkasse nach Ansicht des Gerichts nicht geführt.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der den Anleger vor Gericht vertreten hat: "Die Sparkasse Kraichgau hat gar nicht bestritten, dass sie nur über das Agio informiert hat und dies als damals bei ihr gängige Praxis bei der Beratung über geschlossene Fonds dargestellt. Daher bestehen für andere Kunden der Sparkasse Kraichgau, die falsch über die an die Sparkasse fließenden Provisionen informiert wurden, gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen."
Der Mandant von Fachanwalt Nittel erhält nunmehr den gezahlten Beteiligungsbetrag abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurück. Gleichzeitig muss die Sparkasse ihn von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Fonds freistellen und bekommt den Fondsanteil.
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