1. Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den jeweiligen Anlageberatern
2. Prüfung der Rechte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Viele Anleger sind aufgrund der unterschiedlichen Meldungen mittlerweile stark verunsichert. „Die größte Verunsicherung bei den Anlegern scheint derzeit eine Meldung zu verursachen, die behauptet, Seitens der Staatsanwaltschaft Nürnberg seien Vermögenswerte der GFE in Höhe von € 23.439.512,00 sichergestellt worden“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der GFE vertritt.
„Offenbar besteht hier auf Seiten der Anleger ein grosses Missverständnis“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
Mit Pfändungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg, vom 25.11.2010 wurden bisher lediglich etwaige Ansprüche der GFE gegenüber ihrer kontoführenden Bank, der Oberbank AG Linz, in Höhe von € 29.439.512 gepfändet.
Dieser Pfändungsbeschluss besagt jedoch nur, dass ein etwaiges Guthaben der GFE auf dem Konto Oberbank Linz zu Gunsten des Freistaats Bayern gesperrt (gepfändet) wurde.
Der Pfändungsbeschluss sagt jedoch nichts darüber aus, ob sich auf dem gepfändeten Konto der GFE überhaupt Geld befand.
„Sollte der Kontostand beispielsweise € 0,00 betragen haben, geht die Pfändung des Freistaats Bayern in die Leere, sollte der Kontostand € 10.000,00 betragen haben, war die Pfändung nur in Höhe von € 10.000,00 erfolgreich“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
„Die Existenz des gerichtlichen Pfändungsbeschlusses vom 25.11.2010 bestätigt damit leider nicht, dass Vermögenswerte der GFE in Höhe von € 23.439.512,00 sichergestellt werden konnten“, betont Rechtsanwalt Cocron.
Es wurde schlichtweg das Konto der GFE bei der Oberbank Linz gepfändet. Ob und welcher Betrag sich im Zeitpunkt der Kontenpfändung auf dem Konto der GFE befand, ist bislang nicht bekannt, ergänzt Rechtsanwalt Cocron.
Anleger können daher derzeit nicht davon ausgehen, dass ein Betrag in Höhe von
€ 23.439.512,00 sichergestellt wurde.
Die Höhe des gepfändeten Betrags dürfte derzeit nur der GFE und dem Freistaat Bayern und der Staatsanwaltschaft Nürnberg bekannt sein, da die Oberbank Linz diesem gegenüber verpflichtet ist, Auskünfte über den Kontostand der GFE zu erteilen.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg erklärte auf Nachfrage, dass hierzu derzeit keine Auskünfte erteilt werden können.
Rechtsanwalt István Cocron
CLLB Rechtsanwälte
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