Auch wenn die Gewerbeauskunft-Zentrale aufgrund eines neuerlichen Urteils des LG Düsseldorf ihre Forderungen weiterhin als berechtigt darzustellen versucht, werden nach wie vor Betroffenen auf erstes Anfragen hin Rabatte in Höhe von 40% eingeräumt. War dies früher nur für das erste Vertragsjahr eingeräumt worden, weist die Gewerbeauskunft-Zentrale in den aktuellen Schreiben darauf hin, dass der Rabatt auch für das zweite Vertragsjahr gewährt würde.
Offenbar ist man bei der Gewerbeauskunft-Zentrale selbst nicht von der rechtlichen Haltbarkeit der vermeintlichen Ansprüche überzeugt, da sich anderenfalls ein derart großer und schnell gewährter Nachlass auf die angeblich einwandfreie Forderung kaum erklären lässt.
Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte berät und hilft bereits seit Jahren erfolgreich Betroffenen, welche in die Vertragsfalle der Gewerbeauskunft-Zentrale geraten sind.
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