Nach Meinung von Rechtsanwalt Minderjahn, der die betroffenen Anleger betreut, sind Anhaltspunkte vorhanden, die die Geltendmachung diverser Prospektfehler gegen die Gründungsgesellschafter rechtfertigen. Zudem dürfte regelmäßig auch die Aufklärung der Anleger durch ihre Berater unzureichend gewesen sein. Auswertungen der von Anleger berichteten Beratungsgespräche durch Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen, dass so gut wie nie die maßgeblichen Inhalte des Emissionsprospekts besprochen wurden.
Die Anlegeranwälte warnen vor übertriebener Panik hinsichtlich der Rückforderung von Ausschüttungen durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Da der Fonds überhaupt keine Ausschüttungen geleistet hat, besteht eine solche Gefahr nicht: Was sollte denn überhaupt zurückgefordert werden, wenn gar nichts gezahlt wurde.
Den betroffenen Anlegern wird dringend geraten, durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Da die (erstmalig für 2007, in 2008 zu zahlenden) Ausschüttungen von Anfang an ausgeblieben sind, kann die Geltendmachung auch berechtigter Ansprüche durch Verjährung gefährdet sein.
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