Der FTI-Konzern ist insolvent. Ein weiterer der großen Reiseanbieter ist zahlungsunfähig und schon wieder gibt es massiv Ärger. Dieser ist besonders gravierend für alle, welche die Information vor Ort im Hotel ereilt. Doch auch derjenige, der kurz vor seinem Urlaubsbeginn steht, tauscht seine Vorfreude gegen elementare Fragen wie „Wo kann ich kurzfristig einen alternativen Urlaub buchen?“, „Wie teuer wird dieser sein?“ und nicht zuletzt „Wie komme ich an mein Geld?“
Vielleicht sind Sie sich aber auch noch gar nicht sicher, ob Sie auch von der Pleite betroffen sind. Schließlich gehören zum FTI-Konzern mehrere Gesellschaften. Deshalb listen wir an dieser Stelle alle insolvent gemeldeten Unternehmen auf:
- FTI Touristik
- BigXtra Touristik
- Flight Trading GmbH
- 5vorFlug
- Meeting Point Hotelmanagement Holding GmbH
- Meeting Point International GmbH.
Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz/fti-touristik-gmbh-bigxtra-touristik-gmbh
Treffen Flugausfälle auch Reisende, die nicht mit FTI gebucht haben?
Laut dem Fachverlag FVW Medien sind von der Pleite der Flight Trading GmbH Flugverbindungen von Eurowings, Sun Express und Condor massiv betroffen. Mit der offiziellen Insolvenzmeldung dürfen diese nun ihre Flugverbindungen neu disponieren. Was das für Fluggäste bedeutet, die nicht mit FTI bzw. der Tochtergesellschaft gebucht haben, wird wohl in Kürze sichtbar. Es ist davon auszugehen, dass zumindest einzelne Flugverbindungen gestrichen werden. Abhängig davon, inwieweit die Flüge durch direkte Buchungen der Kunden oder über andere Reiseveranstalter den Ausfall von FTI kompensieren.
Ich habe meinen Urlaub schon voll bezahlt. Warum kann er nicht durchgeführt werden?
Eine mehr als berechtigte Frage, die sich viel zu wenige Reisende stellen. Vor allem, wenn ich mich bereits im Urlaub befinde, ist es nicht einleuchtend, dass ich nicht bis zum Ende bleiben kann. Was ist da los?
Das Problem liegt an anderer Stelle, das durch die Diskussion um den Reisesicherungsschein nach unserer Ansicht nur verschleiert wird. Kennzeichnend für das Problem ist außerdem, dass es nur die großen Reiseveranstalter wie zuletzt FTi und 2019 Thomas Cook betrifft. Das Übel nimmt seinen Lauf bereits zu Beginn Ihrer Buchung. Während Sie Ihre Anzahlung und später die komplette Summe für die Reise bei Ihrem Veranstalter begleichen, denkt der gar nicht daran, selbiges mit seinen Vertragspartnern zu tun. Das heißt, die großen Veranstalter handeln auf Gund ihrer Marktmacht Verträge aus, die es ihnen erlauben, die Reisen der Kunden erst Wochen, teilweise sogar Monate nach Abschluss der Reise zu bezahlen. Also erst, nachdem Sie schon lange wieder aus Ihrem Urlaub zurück zu Hause sind. Das betrifft Hotels ebenso wie die Fluggesellschaften.
Jetzt muss doch der Reisesicherungsschein greifen?
Ja, grundsätzlich greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Da FTI die erste große Pleite nach Einrichtung des Reisesicherungsfonds ist, fehlen die Erfahrungswerte, ob und wie eine reibungslose Fortsetzung der Reise gewährleistet werden können. Nicht zuletzt die schiere Menge an betroffenen Reisenden bringt die Unternehmen und ihre Mitarbeiter an ihre Grenzen. Offiziell heißt es wahrscheinlich auch deshalb, dass sich FTI in Zusammenarbeit mit dem DRSF bemüht, dass die Reise wie geplant zu Ende geführt werden kann.
Was würde passieren, wenn die Reiseveranstalter, genauso wie ich als Kunde, die Reise frühzeitig bei ihren Partnern bezahlen?
Wenn Sie sich bereits im Urlaub befinden, erfahren Sie von der Insolvenz voraussichtlich nur durch die Nachrichten oder im Zweifel auch gar nicht. Es braucht Sie auch nicht zu interessieren, da Hotels, Transfer, Flüge und Touren bzw. Rundreisen bereits voll beglichen sind. Somit kann die Reise wie ursprünglich geplant bis zu ihrem Ende durchgeführt werden, ohne dass Sie sich um irgendetwas kümmern oder sorgen müssen. Dass dies funktioniert, stellen die zahllosen kleineren Reiseveranstalter unter Beweis. Diese begleichen bereits heute ihre Rechnungen vollständig vor Antritt der Reise durch ihre Kunden.
Doch was sollen wir sagen? Der Gesetzgeber hat`s mal wieder verpennt.
Warum bekomme ich kein Geld, wenn ich nur eine Einzelleistung wie das Hotel oder den Flug gebucht habe?
Auch das ist eine gute Frage. Aktuell wird eine neue EU-Reiserichtlinie verhandelt. Wie im Handelsblatt vom 28.06.2024 nachzulesen war, gibt es darüber Streitigkeiten zwischen TUI und dem DRSF. Während TUI möchte, dass zukünftig auch Einzelleistungen wie Hotel- und Flugbuchungen per Reisesicherungsschein abgesichert werden, stellt sich der DRSF dem entgegen. Das hat mittlerweile dazu geführt, dass TUI aus dem Verband ausgetreten ist und seine direkte Lobbyarbeit stärken will.
Würde sich die Vorstellung der TUI durchsetzen, hätte dies zur Folge, dass sich der Wettbewerbsvorteil von Internetanbietern wie booking.com, Airbnb oder Check24 spürbar verringern würde, da sie die entsprechenden Versicherungskosten bei ihren Preisen zukünftig mit einkalkulieren müssten. Der DRSF sperrt sich aktuell laut Handelsblatt, weil davon auch Mitglieder wie die Lufthansa und die Deutsche Bahn betroffen wären.
Würden die Unternehmen gleichbehandelt wie Reiseveranstalter, müssten sie ebenfalls die gesetzlich geforderten sieben Prozent ihres Umsatzes in den Fonds einzahlen. Eine Summe, die sie wie bereits heute die Reiseveranstalter, in ihre Kundenangebote mit einpreisen müssten.
Schauen wir mal, wie das Rennen ausgehen wird.
Fazit
Letztlich gilt für die Insolvenzversicherung von Einzelleistungen die gleiche Kritik wie sie weiter oben an der Versicherung für Pauschalreisen geäußert wurde. Statt den Kunden viel Geld für Versicherungsleistungen abzuverlangen, wäre es aus unserer Sicht viel wünschenswerter, wenn alle Anbieter von Pauschalreisen als auch von Einzelleistungen ihre Rechnungen vor Reiseantritt der Kunden bezahlen.
Die enthaltenen Informationen stellen den aktuellen Informationsstand der Autoren dar, sind nach bestem Wissen zusammengestellt und sind ohne Gewähr.
Liebe Grüße
Euer Team von LebensWert Thailand
LebensWert Thailand GmbH
Herlingsburg 27
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Geschäftsführer
Martin Fichter