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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

HCI Warnow Vaquita - Wohl und Wehe des Fonds hängt allein von der Bank ab


31. Juli 2012, 13:55
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Anleger sollten dringend ihre Ansprüche prüfen lassen

Mit Rundschreiben vom 9. Februar 2012 wurden die Anleger der Schifffahrtskontor Warnow GmbH & Co. KG MS "Warnow Vaquita" informiert, dass der Fonds seinen Tilgungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Zuvor war bereits ein Tilgungsaussetzungsabkommen ausgelaufen. Bedingung für die seitens der Bank angebotene Stundung von zwei Quartalstilgungen war, dass die Gesellschafter entsprechende Liquidität bereitstellen. Die Geschäftsführung hat das als offenbar undurchführbar bezeichnet und - außer den Anleger darüber zu berichten - nicht einmal den Versuch unternommen. Daher forderte die Bank ein Gutachten über die Fortführungsprognose, das jedoch negativ ausfiel. Konsequenzen daraus wurden offenbar nicht gezogen, sieht man einmal davon ab, dass die Geschäftsführung offenbar die alleinige Entscheidung bei der finanzierenden Bank sah.

In einem Rundschreiben vom 25. Mai 2012 werden die Anleger darüber unterrichtet, dass ein Restrukturierungskonzept in Auftrag gegeben sei und die Geschäftsführung sich über dessen Rahmenbedingungen mit der Bank in Verhandlungen befände.

Geschuldete Tilgungsraten können nach wie vor nicht geleistet werden

Mittlerweile muss die Bank die Stundung der dritten Quartalsrate 2012 hintereinander dulden, weil die Gesellschaft nicht zahlungsfähig ist. ("Der Gesellschaft steht in diesem Jahr keine Liquidität zur Verfügung, um die volle planmäßige Jahrestilgung von rd. 1,5 Mio. USD zu leisten.")

War die Konzeption überhaupt tragfähig?

Nicht nur, dass das Schiff nach der Anfangscharter von Beginn an keine gesicherte Beschäftigung hatte. Nun rächt sich auch, dass die Finanzierung - vermutlich zur Verbesserung der prognostizierten Gewinne - zu einem erheblichen Teil (25%) in Yen aufgenommen wurde und auf Kursabsicherungsgeschäfte verzichtet wurde. Jetzt schlummern "bisher nicht realisierte Währungsverluste von rd. 1,88 USD" (Anm. fehlt da das Wörtchen "Mio."?) in den Büchern. Selbstverständlich sind das natürlich Probleme, die der finanzierenden Bank nicht unerhebliche Probleme bereiten.

Aus unserer Sicht stellt sich eigentlich nur die Frage, wann die Kredite fällig gestellt werden und die Bank die Verwertung durchführt. Vermutlich wartet man dort lediglich ab, bis die Charterraten wieder etwas anziehen und damit der Wert des Schiffes so steigt, dass sich die Verluste der Bank in Grenzen halten.

Verjährung droht

Anleger müssen nach unserer Auffassung ihre Ansprüche gegen ihre Berater aus Vorsichtsgründen bis zum 31. Dezember 2012 geltend machen und verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Bereits mit dem Infahrtsetzungsbericht vom 28.09.2009 wurden sie nämlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass die erzielbaren Charterraten (gerade mal 30% des Geplanten) nicht annähernd auskömmlich sind und Tilgungsleistungen an die Bank nicht möglich sein werden. Wir konnten feststellen, dass der Prospekt offensichtlich nicht der nötigen Plausibilisierung unterzogen wurde und darüber hinaus – wir berichteten - Fehler aufweist. Keiner unserer Mandanten wurde über die tatsächliche Höhe der sog. Weichkosten aufgeklärt, von denen die Vertriebskosten bereits den Löwenanteil von rd. 77% ausmachen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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