Jens Reime weiß von seinen Mandanten, dass sie keine Zocker sind, die schnell ans große Geld wollen. Aber die Versprechungen, die die Infinus-Berater gemacht hätten, seien verlockend. „Acht Prozent Zinsen hören sich natürlich gut an. Auch wenn die Anleger meistens gar nicht wissen, was Orderschuldverschreibungen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen sind, glauben sie dem Berater, dass eigentlich nichts schief gehen kann. Schließlich lässt sich mit dem Geld vielleicht das kleine Eigenheim schneller abbezahlen und im Alter lässt es sich etwas besser leben“, erklärt Reime. Und genau das hätten sich viele Infinus-Berater zu Nutze gemacht.
Häufig sei es dabei um verhältnismäßig kleine Summen wie etwa 5.000 Euro gegangen. Doch für die meisten Anleger sei dies viel Geld, so der Rechtsanwalt. Und was noch viel schlimmer sei: „Diese Summe haben viele Anleger gar nicht auf ihrem Konto. Stattdessen fallen sie auf die Worte des Beraters herein und kündigen z.B. ihre mühsam angesparte Lebensversicherung, um flüssig zu sein und dieses Geld dann in die Infinus-Produkte zu investieren. Die versprechen zwar eine höhere Rendite, sind aber auch nicht abgesichert“, sagt Reime. Nun befürchten viele Anleger, dass sie ihr Geld abschreiben können. Denn die voraussichtliche Quote im Insolvenzverfahren wird den Schaden nicht auffangen können.
Rechtsanwalt Reime macht den Anlegern jedoch wieder Mut und will verhindern, dass die etlichen Kleinanleger den ganzen Schaden tragen sollen. Er will die zur Verantwortung ziehen, die die Gutgläubigkeit der Anleger ausgenutzt haben – die Vermittler. Für ihn ist klar: „Wären die Anleger ordnungsgemäß beraten und über die Risiken aufgeklärt worden, hätten die meisten wohl die Finger von diesem Investment gelassen.“ Doch genau das sei nicht geschehen. Und genau hier liegt aber auch die Chance für die Kleinanleger, ihr Geld doch noch wiederzusehen. In vielen Fällen hat keine anlage- und anlegergerechte Beratung stattgefunden. Das heißt, es wurden hochriskante und spekulative Geldanlagen an Menschen vermittelt, die nur an einer sicheren Kapitalanlage interessiert waren und von den angebotenen Kapitalanlagen im Grunde nichts verstehen. Rechtsanwalt Reime: „Das muss den Vermittlern klar sein. Bei solchen Beratungsfehlern kann Schadensersatz geltend gemacht werden.“
Das Grundproblem liegt für den Fachanwalt schon in dem Wort Berater. „Leider ist in vielen Fällen der Berater einfach nur ein Verkäufer – und den Schaden haben hinterher die Kleinanleger.“
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