Die Sanierung des vom börsennotierten Emissionshaus Lloyd Fonds AG Ende 2007 aufgelegten Zweitmarktfonds "Best of Shipping 1" ist in der ersten Runde gescheitert. Dies berichtet der Informationsdienst fondstelegramm im August 2012. Probleme bereitet insbesondere die durch den Fonds aufgenommene Fremdfinanzierung. Die kreditgebende Bank fordere demnach einen Nachschuss der Anleger von 1,7 Mio. € um mittels einer Sondertilgung die Beleihungsgrenzen wiederherzustellen. Da sich in einer ersten Runde nicht genügend Anleger bereit erklärt hätten, den geforderten Nachschuss zu leisten, sei nunmehr eine zweite Frist gesetzt worden. Ob eine Sanierung drohende Verluste reduzieren oder gar abwenden könne, sei fraglich, so das fondstelegramm.
Für die meisten Anleger des Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1 kam diese Entwicklung völlig überraschend.
- In den Risikodarstellungen des Prospekts ist von einer faktischen Nachschusspflicht zur Wiederherstellung der im Kreditvertrag vereinbarten Beleihungsgrenzen nicht die Rede. In den uns bekannten Fällen wurden die Anleger auch von ihren Beratern überhaupt nicht darauf hingewiesen, dass es zu einer Kreditaufnahme durch die Fondsgesellschaft kommt und dass dort bestimmte Beleihungsgrenzen vereinbart sind und welche Folgen deren Verletzung haben kann.
- Ebenfalls verschwiegen wurde in den meisten uns bekannten Beratungen der Umstand, dass der Wert von Anteilen an Schiffsfonds regelmäßig ebenso starken Schwankungen unterliegt wie der vom aktuellen Charterniveau abgeleitete Wert der Schiffe selbst. Zwar ist bei den Risikodarstellungen im Prospekt davon die Rede, dass der Marktwert des Portfolios sich verändern kann, welche Parameter für diese Veränderungen ausschlaggebend sein können, wird dort nicht dargestellt.
Droht der Totalverlust für Anleger?
Die Krise der Schiffsbranche hat seit Herbst 2008 zu einem massiven Rückgang der Chartereinnahmen geführt. Die meisten Fondsschiffe sind bereits seit Jahren nicht mehr kostendeckend zu betreiben. Bereits in den Jahren 2006 und 2007 warnten Fachleute in der einschlägigen Wirtschaftspresse vor den Folgen eines hemmungslosen Aufbaus von Überkapazitäten, nicht zuletzt durch deutsche Fondsemittenten und den dadurch zu erwartenden Rückgang der Charterraten und damit der von den Schiffen erzielten Einnahmen. Uns ist kein Fall bekannt, in dem ein Schiffsfonds-Anleger über diese Presseberichte und die bereits damals bestehenden düsteren Prognosen informiert wurde.
Da der massive Einbruch der Charterraten sich auch auf die Schiffsfonds auswirkt, an denen sich der Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1 beteiligt hat, da auch diese Fonds in zum Teil erheblichem Maße Kreditmittel aufgenommen haben und teilweise ihre Bankverbindlichkeiten nicht mehr ordnungsgemäß bedienen können, vermag auch die vermeintliche Risikostreuung im Lloyd Fonds 87 nicht mehr zu helfen. Die gesamte Branche leidet unter der Einnahmekrise. Beharrt die finanzierende Bank im Falle des Lloyd Fonds 87 auf ihrer Forderung nach einer Wiederherstellung der Beleihungsgrenze, wird den Anlegern zunächst einmal nichts anderes übrig bleiben, als Nachzuschießen oder die Verwertung der Fondsinvestments und damit ganz erhebliche Verluste hinzunehmen. Ob damit angesichts des massiven Wertverfalls von Anteilen an Schiffsfonds auch das Risiko des Totalverlusts in greifbare Nähe gerückt ist, lässt sich gegenwärtig nicht mit Gewissheit sagen.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspr…
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds….
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
- Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
- Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
- Fremdfinanzierung und daraus resultierende Risiken verschwiegen
- Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
- Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
- Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
- Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1 gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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