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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Medico Fonds 31 und 33 in der Krise: CLLB Rechtsanwälte warnen Anleger vor der drohenden Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche


26. Januar 2011, 09:05
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Berlin, 25.01.2011 Viele Ärzte und Apotheker haben in die von der Firma Gebau initiirten Medico Fonds investiert. Nun hat es die Medico Fonds 31 und 33 getroffen: Ende letzten Jahres wurden deren Gesellschafter aufgefordert, sich an einem als alternativlos dargestellten Sanierungskonzept finanziell zu beteiligen. Ob die Sanierung wirklich klappt, wird allerdings erst die Zukunft zeigen.

Betroffenen Anlegern empfehlt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die Einholung kompetenter rechtlicher Beratung.

Neben einer Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Situation sollte man auch die Beratung, die der Anlageentscheidung voranging, im Fokus haben. Schadensersatzansprüche können sich im Einzelfall ergeben, wenn der den Fonds empfehlende Anlageberater nicht vollständig, rechtzeitig und verständlich über die tatsächlich vorhanden Risiken und Eigenschaften der Beteiligung aufgeklärt hat. In den vorliegenden Fällen musste der Berater z. B. sicherstellen, dass dem Anleger vor Zeichnung mitgeteilt wurde, dass er eine unternehmerische Beteiligung abschließt, deren Risiken bis zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen. Andernfalls spricht viel dafür, dass Schadensersatzansprüche gegen das Beratungsunternehmen bestehen könnten, erläutert Bombosch weiter.

Wichtig ist, dass hier jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss, um Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche zu ermitteln. Im Blick muss dabei auch die Frage der Verjährung behalten werden, die in Einzelfällen am Jahresende eintreten könnte. Die Konsequenz für den Anleger sollte sein, rasch eine solche Prüfung der eigenen Ansprüche durchführen zu lassen und keine Zeit zu verlieren, da die erhebliche Gefahr besteht, dass Schadensersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte seinen anwaltlichen Beistand beauftragen, dort um eine Kostenübernahme nachzusuchen. In vielen Fällen übernehmen die Versicherungen die mit einer solchen Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kostenrisiken, erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter.

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