Das Landgericht stellte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil fest, dass es sich bei der Anlage in die Medico Fonds Nr. 33 und Nr. 37 um riskante Kapitalanlagen handelt. Hierauf hätte der Anleger von der Anlageberaterin hingewiesen werden müssen. Indem sie dies unterließ, machte sich die Bonnfinanz AG schadensersatzpflichtig.
„Das Urteil ist aber noch unter einem weiteren Gesichtspunkt als positiv zu werten.“, so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Denn das Landgericht Heilbronn hat zum einen festgestellt, dass die alleinige Übergabe des Emissionsprospektes nicht zu einer ordnungsgemäßen Beratung geführt hätte. Erforderlich wäre vielmehr eine ausführliche, an die Kenntnisse und Erfahrungen des jeweiligen Anlegers angepasste Beratung gewesen. Zum anderen hält das Gericht auch die Einrede der Verjährung für unbegründet. Zumindest der Umstand, dass die prospektierten Prognosen von den Fonds tatsächlich nicht erreicht wurden, führt demnach nicht automatisch zur Verjährung der Ansprüche. “
Rechtsanwalt Cocron rät daher den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.