Der Fall ist ungewöhnlich: Ein Anwalt lässt sich dazu verleiten (und wahrscheinlich auch gut bezahlen), dass er seinen Namen und seinen Briefbogen für die Einwerbung von Investoren hergibt. Es geht um eine Finanzanlage aus dem Bereich des Grauen Kapitalmarkts. Der Anwalt gibt vor, treuhänderisch tätig zu sein und das vom Anbieter versprochenen Sicherheitsnetz zu kontrollieren; im Vertrauen darauf steckten viele Privatleute einen Teil ihrer Ersparnisse in die angepriesene Vermögensanlage.
Es kam, wie es kommen musste: Der Anwalt arbeitete schlampig; und dann verschwand auch noch das Geld in dunklen Kanälen (siehe
http://www.anwalt.de/rechtstipps/geldanlage-der-mkv-muenchener-kapital-…).
Die von Frau Rechtsanwältin Charifzadeh vertretene Kleinanlegerin warf dem Treuhänder vor, gegen seine Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Treuhandvertrag verstoßen zu haben. Der Vertrag sah vor, dass der Anwalt nur nach Vorliegen bestimmter Bedingungen die Kundengelder an die Firma MKV weiterleiten durfte. Daran freilich hielt sich der Anwalt nicht; insbesondere prüfte er nicht, ob die vom Anbieter versprochene Ausfallversicherung wirklich vorhanden ist, obwohl er den Anlegern, in dem von ihm unterzeichneten Treuhandvertrag, gerade dies versicherte.
Der Anwalt hat nun auf voller Länge verloren, d.h. der Schadensersatzklage von Frau Rechtsanwältin Charifzadeh wurde stattgegeben. Danach muss der Treuhänder Euro 6.551,55 nebst Zinsen an die Anlegerin aus dem Kreis Rosenheim zahlen, sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten erstatten. Die Traunsteiner Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Geschädigte der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG sollten sich noch dieses Jahr um die verjährungshemmende Geltendmachung ihrer Ansprüche kümmern.
Mehr Informationen: www.forum-anlegerschutz.de
Dr. Klüver Dr. Klass Zimpel & Kollegen
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