Wohl jeder Autofahrer und Fußgänger hat sich sicher schon über Radfahrer aufgeregt, die einfach rücksichtslos unterwegs sind. Rote Ampeln? Fußgängerwege? Daran stören sich diese Radfahrer nicht. Dafür sollen dann die Bußgelder um 5 bis 10 Euro steigen. Aber nicht nur Radrüpel werden zur Kasse gebeten. Auch bei kleineren Vergehen, z.B. defekte Beleuchtung, soll es teurer werden.
Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte: „Selbstverständlich gelten auch für Radfahrer die Verkehrsegeln. Das wird tatsächlich häufig unterschätzt. Wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert z.B. seinen Führerschein.“
Radfahrer sollen bei der Bußgeldreform aber nicht nur zur Kasse gebeten, sondern auch geschützt werden. Denn auch Autofahrer, die Radfahrer behindern, müssen mit höheren Strafen rechnen. Der Bundesrat entscheidet am 1. Februar über den neuen Bußgeldkatalog.
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