Der Kurierdienst Manfred Bruns hat sich für Sie informiert:
Am 2. September dieses Jahres trat in Spanien ein Verbot des Be- und Entladens der Fahrzeuge durch die Fahrer in Kraft. Die Vorschriften, Teil der gesetzlichen Änderungen im Königlichen Gesetzesdekret 3/2022, gelten für die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr, für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Das Gesetz enstand aus Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsministerium und den Verbänden der Spediteure, im Dezember 2021.
Mit dem Gesetz wird zudem geklärt, was als Stückguttransport angesehen werden soll. Hierbei geht es im wesentlichen um „die Beförderung zwischen einem Verteilerzentrum und einer Verkaufsstelle, sowie die Leistungen von Paketdiensten und anderen ähnlichen Diensten, die die Abholung oder Verteilung von Frachtsendungen umfassen, welche aus einer geringen Anzahl von Paketen bestehen, die leicht von einer Person gehandhabt werden können”.
Das Verbot für Fahrer, Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen, schließt auch den Palettentausch ein. Leere Paletten werden laut der neuen Richtlinien als Waren behandelt und fallen nur dann unter die Ausnahmeregelung, wenn sie im vom Verbot ausgenommenen Stückgutverkehr eingesetzt werden.
Zu den Ausnahmen im Gesetz gehören beispielsweise die Beförderung von Umzugsgut, die Beförderung in Tankwagen und die Beförderung von Zuschlagstoffen und Stückgut zwischen dem Vertriebszentrum und dem Verkaufsort. Ebenso sind Transporte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit die Beteiligung von LKW-Fahrern erfordern, unter den Ausnahmen zu finden. Im Gesetzestext heißt es zudem: „Ein Fahrer kann an der Entladung von Stückguttransporten zwischen dem Verteilerzentrum und der Verkaufsstelle teilnehmen, sofern diese Tätigkeit seine tägliche Ruhezeit nicht beeinträchtigt bzw. sofern sie während seines Arbeitstages durchgeführt wird und ihm die Rückkehr zu seinem Arbeitsplatz oder Wohnort ermöglicht”.
Obwohl die meisten Bestimmungen des Dekrets bereits im März in Kraft getreten sind, wurde das Verbot des Ent- und Beladens erst sechs Monate später, am 2. September, als gültig erklärt, um Verladern und Empfängern die Möglichkeit zu geben, Gabelstaplerfahrer und Lagerpersonal einzustellen. Nichteinhaltungen des Verbots werden als sehr schwere Straftat geahndet, die in Spanien mit einer Geldstrafe bis zu 6.000 Euro belegt werden kann.