Auch die wirtschaftliche Situation der vier anderen Schiffe ist angesichts der angespannten Lage auf den weltweiten Schiffsmärkten alles andere als rosig. Weitere Insolvenzen kämen nicht überraschend. Für die Anleger des Schiffsfonds besteht das Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals. Bei der gegenwärtigen Marktlage ist kaum zu erwarten, dass der Erlös bei einem Verkauf der Schiffe die Verbindlichkeiten übersteigen wird.
Schadenersatzansprüche für Anleger
Dabei hätte dieser Fonds Privatanlegern gar nicht empfohlen werden dürfen. Nur 33% des investierten Eigenkapitals sind tatsächlich in den Bau der Schiffe geflossen. Der Rest von rund 67% wurde für diverse Vergütungen, Vertriebsprovisionen und Zinsen verwendet. Gerade dieser Umstand eröffnet Anlegern die Möglichkeit, Schadenersatz gegen die beratenden Banken und Sparkassen sowie die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen. Uns ist keine Anleger bekannt, dem sein Berater diese Zahlen offenbart hätte.
Auch darüber, dass in diesem Fonds die Vertriebskosten 33,6% des Kommanditkapitals der Anleger betrugen, wurden diese von ihren Beratern regelmäßig nicht informiert, obwohl nach der Rechtsprechung des BGH über Vertriebsaufwendungen von mehr als 15% ausdrücklich aufgeklärt werden muss. (BGH III ZR 359/02)
Hinzu kommt, dass der Prospekt nach unserer Meinung gerade hinsichtlich der geplanten Mittelverwendung intransparent und irreführend ist. Der Bundesgerichtshof fordert, dass in einem Prospekt ohne weiteres zu erkennen sein muss, welcher Anteil des von den Anlegern investierten Kapitals für andere Zwecke als die Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird. Dem genügt die Darstellung der geplanten Mittelverwendung im Prospekt nach unserer Ansicht in keiner Weise. [BGH II ZR 329/04)
Auch über die Vertriebsprovisionen, die an die im Vertrieb des Fonds tätigen Banken geflossen sind, wurde nach unseren Erfahrungen ebenfalls regelmäßig nicht informiert. So wie im Fall eines Mandanten, für den wir Schadenersatzansprüche gegen die Apotheker- und Ärztebank erstritten haben. Die ApoBank hat ihren Kunden nicht darüber aufgeklärt, dass sie für den Vertrieb des Fonds 14% an Provisionen erhalten hat. Daher hat das Landgericht Karlsruhe die Bank, die im Übrigen gar nicht bestritten hat, den Kunden nicht über die Provision aufgeklärt zu haben, rechtskräftig zur vollständigen wirtschaftlichen Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt.
Schadenersatzansprüche drohen zu verjähren
Die Vielzahl möglicher Angriffspunkte lässt auch für andere Anleger des MPC-Fonds MS "Santa-P Schiffe" einen positiven Prozessausgang erwarten. Angesichts der maximalen taggenau berechneten Verjährungsfrist von 10 Jahren, die für einige Anleger des ab Februar 2004 vertriebenen Fonds akut abzulaufen drohe, bestehe akuter Handlungsbedarf. Wer jetzt nicht umgehend seine Chancen auf Schadenersatz nutzt und durch einen spezialisierten Anwalt die richtigen Schritte einleiten lässt, riskiert seine Ansprüche zu verlieren.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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