Das Gericht hat festgestellt, dass die Beratung der Anlegerin fehlerhaft war, da sie über mehrere Risiken der Kapitalanlage nicht aufgeklärt worden ist. Insbesondere wurde nicht auf den möglichen Totalverlust hingewiesen. Die Erben können jetzt die Beteiligungssumme zuzüglich Agio, abzüglich erhaltener Rückflüsse plus Verzugszinsen verlangen. Außerdem sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu ersetzen. Im Gegenzug erhält die Commerzbank AG die Beteiligung.
„Wir gehen davon aus, dass die Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft sind“, sagt Rechtsanwalt Theo Wiewel von hrp. „Aus diesem Grund können sämtliche Anleger unabhängig von der individuellen Beratungssituation Schadensersatz verlangen. Darüber hinaus wurden die von uns vertretenen Anleger in keinem Fall über die Höhe der Rückvergütung aufgeklärt, die die Beraterbank bei Abschluss der Beteiligung erhalten wird. Dies ist ein weiterer Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, erklärt der Bremer Anwalt. Die Ideenkapital Financial Engineering AG hat insgesamt sechs Prorendita-Fonds konzipiert, denen das gleiche Konzept zugrunde liegt – die Ausführungen gelten daher für alle sechs Fonds.
Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die in britische Kapitallebensversicherungen investieren. Das Fondskonzept sieht vor, dass die Policen wieder veräußert werden, um durch den Verkaufserlös eine Rendite zu erwirtschaften. Die Versicherungssumme jeder Police werde von der Versicherungsgesellschaft garantiert und zum Ende der Vertragslaufzeit oder bei vorzeitigem Ableben des Versicherten ausgezahlt. Dazu kämen jährlich zugewiesene Jahresboni. Am Ende der Laufzeit werde jedem Vertrag zusätzlich noch ein Schlussbonus zugewiesen. Er könne bis zu 50 Prozent der Gesamtablaufleistung betragen, hieß es ursprünglich.
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.