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KAP Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

WGF AG - KAP Rechtsanwälte berichten über Gläubigerversammlung am 22.Mai 2013


24. Mai 2013, 13:25
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die WGF AG Gläubigerversammlung vom 22. Mai 2013 sollte sowohl Berichtstermin, Prüfungstermin, Erörterungstermin und Abstimmungstermin in Einem sein. Inhaltlich hat man sich sehr viel vorgenommen, wie sich später herausstellte. Doch bereits kurz nach Beginn der Gläubigerversammlung machten einige Anleihegläubiger mit lautstarken Beschwerden ihrem Ärger über den bisherigen Verlauf der Geschehnisse Luft. Grund dafür gab es für die Gläubiger nach Ansicht der auf Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte genug: obwohl in der Gläubigerversammlung wichtige Entscheidungen über das künftige Schicksal der Gesellschaft getroffen werden sollten, wurde den Gläubigern der entscheidende Insolvenzplan vom 13.05.2013 erst wenige Tage vor der Versammlung zur Verfügung gestellt. Zu kurz, wie viele befanden. Doch auch die geplante Vergabe von wichtigen Posten in der Gesellschaft an vormalige Mitglieder des Gläubigerausschusses und gemeinsame Vertreter (Vertreter der DSW oder SdK) führte bis spät in die Nacht zu erheblichem Unmut bei den anwesenden Gläubigern.

Bis kurz vor 23:00 Uhr war noch immer nicht über den Insolvenzplan abgestimmt, der zudem noch am Tag der Gläubigerversammlung in einigen Punkten hinter den Kulissen von dem Vorstand und den gemeinsamen Vertretern weiter verhandelt worden war” berichtet Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.

“Wie schon in der Gläubigerversammlung vom 08.04.2013 machte sich bei den anwesenden Anlegern der Eindruck breit, als handele es sich auch hier um ein im Vorfeld abgekartetes Spiel, bei dem die Stimmrechtsmehrheiten schon vor der Gläubigerversammlung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) eingesammelt wurden” ergänzt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte. “Die Abstimmungsergebnisse spiegelten daher auch gerade nicht die Stimmung der im Saal persönlich anwesenden Anleihegläubiger wieder”, so Rechtsanwältin Wotsch. Vielmehr entsprachen die Abstimmungsergebnisse dem von Prof. Reiter gewünschten Plan, zum Sanierungsvorstand der WGF AG zu werden; ferner sollten Rechtsanwalt Klaus Nieding (DSW) und Prof. Schröder als Vertreter der Anleihegläubiger Aufsichtsratsposten einnehmen und der Gläubigerausschuss von Mitgliedern der Aktionärsvereinigungen DSW und SdK besetzt werden. Bereits im Vorfeld zur Gläubigerversammlung war in der Presse darüber berichtet worden, dass die gemeinsamen Vertreter die Berufung in diese Positionen auch dadurch erreichen wollten, dass sie andernfalls gegen den von der WGF AG aufgestellten Insolvenzplan stimmen. Pikant: im Vorfeld hatten die gemeinsamen Vertreter die Höhe der Vergütung für die an der Entwicklung des Insolvenzplanes beteiligten Unternehmensberater scharf kritisiert und eine Reduzierung gefordert. Die WGF AG legte jedoch offen, dass die von den gemeinsamen Vertretern verlangte Stundenvergütung zum Teil weit über der Stundenvergütung für die Berater liegt.

Die anwesenden Anleihegläubiger und -Vertreter äußerten ihren Unmut und ihre Kritik insbesondere an der kurzfristigen Einberufung, der mangelnden Information im Vorfeld der Gläubigerversammlung, der Höhe der Vergütung der Protagonisten und an dem Insolvenzplan selbst in zahlreichen Wortmeldungen, die zeitweise zu hitzigen Diskussionen führten, berichten die Anwälte. Dabei wurde nicht nur Kritik an dem Vorstand und seinen Beratern laut, sondern auch an dem Sachwalter, den gemeinsamen Vertretern und Mitgliedern des Gläubigerausschusses. Auch der Gläubigerausschuss ließ verkünden, er hätte nicht genügend Zeit gehabt sich vorzubereiten. Von einem Anleihegläubiger wurde sogar der Antrag gestellt, die Eigenverwaltung aufzuheben und die WGF AG in die Regelinsolvenz zu schicken. Dies hätte eine Zerschlagung der WGF AG bedeutet, was von vielen anwesenden Anlegern Zustimmung erfuhr. In der Abstimmung wurde dieser Antrag jedoch abgelehnt.

Auch nach dieser Gläubigerversammlung ist für viele Anleger die dringendste Frage unklar. Es steht noch die Entscheidung des Insolvenzgerichts aus, ob der Insolvenzplan als beschlossen gilt. “Die Turbulenz der Versammlung zeigt den Anlegern deutlich, dass sie im Rahmen der Eigenverwaltung nicht mit einem Wiedergutmachung des Schadens und der Vertretung ihrer Interessen rechnen können. Viele Anleger hatten darauf gehofft, dass die Gläubigerversammlung ihre Möglichkeiten um den Schaden zu begrenzen aufzeigt, und hatten aus diesem Grund abgewartet, ihre Ansprüche anderweitig selbst geltend zu machen” stellt Rechtsanwalt Krause fest und rät allen Betroffenen sich von einem auf die Thematik spezialisierten Anwalt über die nun bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen und selbst aktiv zu werden.

Informieren Sie sich hier weiter zum Thema WGF AG: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/wgf_ag.html

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