Die Ausgabe (Juli 2014) der Zeitschrift “Stiftung Warentest” schätzt diesbezüglich einen Ausfall für Banken und Sparkassen von mehreren hunderten Milliarden Euro, die ihnen entgehen könnten, wenn alle Darlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen widerrufen werden.
Juristischer Trick - Der Widerrufsjoker
Grundlegend ist eine Umschuldung zu einem Darlehensvertrag mit geringeren Zinsen nur über eine Kündigung des Kreditvertrags und der damit verbundenen teuren Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Ein Ausweg könnte aber der so genannte “Widerrufs-Joker” (§ 355 Abs. 2 BGB Widerrufsrecht) sein. “So ist es in vielen Fällen auch noch lange nach Vertragsschluss möglich, den Vertrag zu widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. “ erläutert Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte. “Die Wirkung dieses Widerrufes ist dann die, dass der Verbraucher aus dem Darlehen aussteigen kann, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Im Ergebnis kann er dann das bestehende Darlehen zurückzahlen und ggf ein neues Darlehen mit erheblich günstigeren Zinsen aufnehmen.” so Rechtsanwältin Appelt weiter.
Auch Darlehensnehmer, die ihren Vertrag bereits gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können prüfen lassen, ob dies eventuell rückwirkend diese zurückverlangen können - denn die Widerrufsmöglichkeit verjährt nicht.
Viele Widerrufsbelehrungen sind falsch
Bereits Anfang Juni berichtete die Hamburger Verbraucherzentrale, dass sie rund 80 % der von ihnen geprüften Immobiliendarlehnsverträge wegen falscher Widerrufsbelehrung beanstandet haben. Auch aus Erfahrung der KAP Rechtsanwälte kann diese hohe Fehlerquote der Widerrufsbelehrungen bestätigt werden. Rechtsanwalt Thorsten Krause , ebenfalls Partner von KAP Rechtsanwälte, stellt erstaunt fest: “Dies obwohl es der Gesetzgeber den Banken leicht gemacht hatte. Sie hätten nur die jeweils gültigen Muster abschreiben müssen, um eine Fiktion für die Richtigkeit der Widerrufsbelehrungen zu haben. Die aller wenigsten haben diese Möglichkeit jedoch genutzt.”
Die Widerrufsbelehrung - was ist das?
Laut BGB können Kunden das Darlehen binnen 14 Tagen rechtlich widerrufen. Über dieses Recht müssen die Bank ihre Kunden ausführlich und verständlich belehren. 2002 wurden das BGB Gesetz zum Widerrufsrecht sehr verbraucherfreundlich angepasst. Seitdem arbeiteten viele Banken mit fehlerhaften Klauseln.
“Eine solche Klausel muss im Vertrag u.a. immer eindeutig sein und darf nicht mit ablenkenden oder verwirrenden Hinweisen vermischt werden, was jedoch in den meisten Verträgen der Fall ist.” erläutert Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause genauer. Selbst wenn nur geringe Abweichungen von den gesetzlichen Mustern gegeben sind, gibt die Rechtsprechung den Darlehensnehmern das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. Die Folge: eine Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung und eine günstige Umschuldung des Darlehens mit erheblich geringerem monatlichen finanziellen Aufwand werden möglich.
Muss ich ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich gegenüber der Bank meinen Widerruf Darlehen erkläre?
“Statt ein Gespräch mit dem Kunden für einen günstigeren Kredit zu suchen und so gemeinsam einen Weg zu suchen, kommt es leider sehr häufig vor, dass die Bank, wenn der Darlehen-Kunde sein Widerrufsrecht wahrnimmt, diesem Vertragsbruch vorwirft und ein schlechtes Gewissen machen will.” berichtet Rechtsanwältin Appelt aus der Praxis. Und weiter: “Doch dies geht an der Sache vorbei. Der Kunde nimmt gerade sein Recht wahr.“ Hätten die Finanzinstitute die Muster in der jeweiligen Fassung nach der BGB InfoVerordnung oder des EGBGB abgeschrieben, hätten sie jene Probleme umgehen können.
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