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SEC | Service Entwicklungs Center

Unternehmen

„Service kontinuierlich schützen“


12. Juli 2019, 11:42
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Für mittelständische Unternehmen im Dienstleistungs- und Servicebereich ist die externe Besetzung des Datenschutzbeauftragten, daß "Outsourcing" dieser Aufgabe, eine sinnvolle Alternative. Dies gilt vor allem dann, wenn durch die Betriebs- und Kostenstruktur die Bereitstellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten keinen Sinn macht und/oder das Unternehmen von externer Fachkompetenz und Erfahrung profitieren möchte.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten hängt vom Ausmaß der Datenverarbeitung ab. Sind mindestens zehn Mitarbeiter mit der regelmäßigen automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt, so besteht die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Datenverarbeitung beschäftigt ist, besteht auch dann eine Pflicht zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten, wenn besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Zudem besteht eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Unternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig erheben, übermitteln, verarbeiten oder nutzen. Heißt: Stehen diese Verarbeitungsvorgänge im Fokus eines Unternehmens, muß ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Gerade für mittelständische Unternehmen lohnt sich die Überlegung, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Vorteile liegen auf der Hand: 1. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt einen Überblick zur marktüblichen Umsetzung mit. 2. Oft sind externe Datenschutzbeauftragte qualifizierter und in ihrer Arbeit effizienter. Sie können auf bestehende Unterlagen und Konzepte zurückgreifen. 3. Da der externe Datenschutzbeauftragter von der Geschäftsführung beauftragt wird, wird ihm in aller Regel großes Vertrauen im Unternehmen entgegengebracht. Zudem besteht kein Konkurrenzverhältnis, sodaß externe Datenschutzbeauftragte oft schnellere und qualifiziertere Antworten erhalten. 4. Vielfach stößt ein externer Datenschutzbeauftragter auch auf eine bessere Akzeptanz bei den Betriebsräten und 5. Externe Datenschutz-beauftragte bringen ein enormes Know-how ins Unternehmen. Sie verfügen über fachliche Erfahrung, über formale Kenntnisse und sie bringen alle erforderlichen Arbeitsmittel mit.

Eine konsequente Begleitung in der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung bietet die Beratung „Service kontinuierlich schützen“ des SEC | Service Entwicklungs Center.

Weitere Informationen zur Durchführung und zum Ablauf sind hier zu finden: https://www.dieservicefoerderer.de/praxis/beratung/

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