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Agentur Markenguthaben Wilhelm Brandt

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Sterben aus eigenem Willen: Warum das Tabu des begleiteten Suizids Angehörige doppelt belastet


26. Oktober 2026, 12:21
Dachsenhausen,
Deutschland
Bericht

Im Rhein-Taunus-Krematorium haben wir immer häufiger mit Verstorbenen zu tun, die ihr Leben mit ärztlicher Hilfe beendet haben. Der begleitete Suizid ist in Deutschland legal, doch die meisten Menschen halten ihn für strafbar. Für die Angehörigen wird dieses Tabu zur zusätzlichen Last, in der Trauer ebenso wie bei den Sterbepapieren.

Ein Holzsarg mit Blumenschmuck und Teelicht steht vor einer Eiäscherungsanlage

In letzter Zeit müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Taunus-Krematoriums verstärkt mit Sterbefällen beschäftigen, bei denen ein ärztlich begleiteter Suizid vorausging. Dies geschieht inzwischen wesentlich häufiger als noch vor einem Jahr. Grund genug für das Team im Krematorium, dies auch öffentlich anzusprechen.

Die rechtliche Situation in Deutschland ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 klar: Der ärztlich begleitete Suizid ist zulässig. Die gesellschaftliche Wahrnehmung weicht jedoch massiv davon ab. Eine Umfrage des Instituts forsa im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vom Oktober 2024 belegt dies deutlich: Während 84 Prozent eine Freitodhilfe befürworten, wissen nur 15 Prozent, dass sie bei freiverantwortlichem Entschluss legal ist. Überwältigende 83 Prozent halten sie irrtümlich für strafbar.

„Diese Entwicklung war auch für uns neu“, erklärt Judith Könsgen, Geschäftsführerin des Rhein-Taunus-Krematoriums. „Wir haben bemerkt, dass wir uns mit diesem Thema intensiver auseinandersetzen und unsere internen Abläufe anpassen müssen. Wir mussten selbst dazulernen, um auf die geänderte Situation professionell reagieren zu können.“

Ein zentraler Punkt dieses professionellen Umgangs sind die Sterbepapiere. Hier würden eine Verheimlichung oder eine falsche Scham den Prozess unnötig erschweren. Frank Abraham, Amtsarzt und verantwortlich für die zweite Leichenschau im Rhein-Taunus-Krematorium, erläutert den Zusammenhang: „Nach einem begleiteten Suizid steht in der Todesbescheinigung ein nichtnatürlicher Tod. Das klingt nach ungeklärten Umständen, aber genau das ist es nicht. Der Tod war rechtmäßig herbeigeführt, Polizei und Staatsanwaltschaft haben das geprüft. Wenn die Unterlagen vollständig sind und der Fall so benannt wird, wie er ist, ist der Ablauf wesentlich schneller und einfacher – das gilt übrigens auch bei einem nicht begleiteten Suizid.“

Am Ende sind es die Angehörigen, die warten müssen, wenn Unterlagen unvollständig sind.

Für die Hinterbliebenen bedeutet die meist noch immer vorhandene gesellschaftliche Stigmatisierung oft eine enorme psychische Last. Wer in den Prozess des begleiteten Sterbens eingebunden war, hatte zwar einen bewussten Abschied, findet danach jedoch oft niemanden, mit dem er über die Erfahrung sprechen kann. Wer nicht einbezogen wurde, leidet meist unter dem Verlust des Abschieds und der quälenden Frage nach dem „Warum“.

„Allein der Verlust eines geliebten Menschen ist schon schwer genug. Wenn jedoch die Umstände des Todes schambehaftet sind oder als Tabu gelten, wird der Umgang mit der Trauer oft noch komplizierter“, so Judith Könsgen. „Auch damit müssen sich Bestattungshäuser und wir als Krematoriumsbetreiber auseinandersetzen.“

So hat man im Rhein-Taunus-Krematorium bereits vor Jahren den „Raum der Stille“ geschaffen. Hier können Angehörige eine Urne bis zu einem Jahr unterstellen. „Das ist für Menschen gedacht, die noch nicht wissen, wo die Asche endgültig beigesetzt werden soll“, so Könsgen. „Aber auch Hinterbliebene, die einfach Zeit für den Abschied benötigen, nutzen dies.“ Für Könsgen ist dies ein wichtiges Angebot, um dem individuellen Tempo der Betroffenen Raum zu geben und den notwendigen Schutz vor gesellschaftlichem Druck zu bieten.


Hinweis: Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich in einer Krisensituation befinden oder Suizidgedanken haben, erhalten Sie kostenlose, anonyme und vertrauliche Hilfe bei der Telefonseelsorge unter den Nummern Telefonnummer anzeigen oder Telefonnummer anzeigen sowie online unter www.telefonseelsorge.de.
 

Weitergehende Informationen zum begeleitetem Suizid

Suizide in Deutschland
2019: 939.520 Sterbefälle, davon 9.041 Suizide (0,96 %)
2020: 985.572 Sterbefälle, davon 9.206 Suizide (0,93 %)
2021: 1.023.687 Sterbefälle, davon 9.215 Suizide (0,90 %)
2022: 1.066.341 Sterbefälle, davon 10.119 Suizide (0,95 %)
2023: 1.028.206 Sterbefälle, davon 10.304 Suizide (1,00 %)
2024: 1.007.758 Sterbefälle, davon 10.372 Suizide (1,03 %)
2025: 1.006.588 Sterbefälle, davon 11.334 Suizide (1,13 %)

Begleitete Suizide
Eine amtliche Statistik gibt es nicht. Drei Organisationen veröffentlichen ihre Zahlen.
2021: DGHS 120, gesamt 340
2022: DGHS 229, gesamt keine Angabe
2023: DGHS 418, gesamt keine Angabe
2024: DGHS 623, gesamt 977
2025: DGHS 898, gesamt 1.288

Kenntnisstand der Bevölkerung
forsa im Auftrag der DGHS, Presseerklärung 01/2025, repräsentativ:
84 % befürworten Freitodhilfe
83 % halten sie für strafbar
15 % kennen die Rechtslage
93 % wünschen bessere Information

Originalquelle auf TRENDKRAFT am .

Rhein-Taunus-Krematorium

Das Rhein-Taunus-Krematorium ist ein Familienunternehmen und verfügt über eine der modernsten Feuerbestattungsanlagen Europas. Es liegt in Dachsenhausen, in der Verbandsgemeinde Loreley. Von Koblenz ist das Krematorium in 25 Minuten, von Wiesbaden, Mainz und Limburg in etwa 50 Minuten zu erreichen. Die Adresse lautet: Zum Dinkholder 1, 56340 Dachsenhausen, Telefon: Telefonnummer anzeigen. 

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