Die Nova Sedes entschied sich zu diesem Schritt, weil sie Transparenz und Verbraucherschutz betonen möchte. „Die Maßnahme sollte nicht einfach nur ein weiteres Alleinstellungsmerkmal für unsere Genossenschaft sein. Wir wollen mit dem Prospekt ein Signal in Richtung Verbraucherschutz und Transparenz für unsere Mitglieder setzten und alle Informationen für unsere Mitglieder übersichtlich aufzubereiten. Und unseren Vertriebspartnern wollten wir damit die rechtliche Sicherheit des Mitvertriebs geben. Das ist einzigartig,“ sagt G. Hackl, Vorsitzender der Wohnungsbaugenossenschaft.
„Im Rahmen der Billigung hatten wir eine 206 Punkte umfassende Überkreuz-Checkliste abzuarbeiten und mussten die Prämissen einer eingetragenen Genossenschaft im Einklang mit dem Vermögensanlagengesetz bringen. Da es noch keinen Verkaufsprospekt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen gab, der von der BaFin gebilligt wurde, haben wir damit einen Präzedenzfall geschaffen und Neuland betreten, als Dienstleistung für unsere Mitglieder und die, die es noch werden wollen,“ erklärt Gunnar Hackl weiter.