Dazu Rechtsanwalt Jens Reime, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und Schiffsfonds-Experte aus Bautzen: „Grundsätzlich sind das natürlich Einzelentscheidungen, aber wie immer bei BGH-Entscheidungen haben diese Richtersprüche natürlich Einfluss auf ähnlich gelagerte Fälle!“ Dies gelte ganz besonders dann, wenn weitere Land- oder Oberlandesgerichte in Zukunft ähnliche Sachlagen zu bewerten hätten.
Reime empfiehlt daher nicht nur Anlagern der DS-Fonds 38 und 39 auf den Ausschüttungen zu bestehen, sondern auch grundsätzlich immer dann, wenn innerhalb geschlossener Fonds Ausschüttungen gewinnunabhängig gezahlt wurden, auf das vom BGH gesprochene Recht zu beharren. An dieser Lage ändert sich laut Rechtsanwalt Reime auch nichts, wenn die Ausschüttungen, wie im aktuellen Dr. Peters-Fall als Darlehen, gewährt wurden.
Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-schadenhilfe.de/
Rechtsanwalt Jens Reime
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