Der Anleger, der aktuell über die Börse verkauft, würde somit ohne Berücksichtigung der Ausschüttungen einen Verlust von 50 Prozent realisieren. Die Fondsanteile wurden hauptsächlich von Berliner Sparkasse vertrieben. Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn macht den Kreditinstituten, die Fondsanteile von Dach-Immobilienfonds noch nach dem 30. Oktober 2008 vermittelt haben, jetzt schwere Vorwürfe: „Bereits damals hätten die Banken und Sparkassen die Anleger beim Erwerb der Fondsanteile darauf hinweisen müssen, dass mehrere Zielfonds geschlossen waren und keine Anteile mehr zurückgenommen hatten.“
Der „Stratego Grund“ (DE000A0ERSF5) wurde am 1. September 2005 aufgelegt und wird von der LBB Investment GmbH, einer Tochtergesellschaft der Landesbank Berlin, verwaltet. In den Fonds sind von den Anlegern rund 270,35 Millionen Euro investiert worden. Der Dachfonds hat die Gelder zu 75 Prozent in verschiedene offene Immobilienfonds - als Zielfonds – angelegt. Darunter sind die in Abwicklung befindlichen Zielfonds UBS (D) 3 Sector Real Estate (12,47 Prozent), der DEGI German Business (7,17 Prozent), der TMW Immobilien Weltfonds (9,69 Prozent), der KanAm Grundinvest (6,19 Prozent), der SEB ImmoInvest (3,90 Prozent) und Morgan Stanley P2 Value (2,05 Prozent). Die in Abwicklung befindlichen Zielfonds machen etwa die Hälfte der Gesamtinvestitionen aus. Die Abwicklung des Dachfonds „Stratego Grund“ soll bis zum 30. März 2015 abgeschlossen sein.
„Auch Anleger, die ihre Anteile weiter halten wollen, werden deutliche Verluste erleiden“, warnt Hahn. „Wer jedoch den entstehenden Schaden nicht hinnehmen will, kann bei Falschberatung oder fehlerhaften Angaben im Prospekt Schadensersatz geltend machen - gegen die beratende Bank oder die Kapitalanlagegesellschaft“, erläutert Hahn. Die Kanzlei Hahn vertritt zahlreiche Anleger von offenen Immobilien- und Dach-Immobilienfonds. Nach einer Studie der Ratingagentur Scope sollen bereits mehr als 90 Prozent der Dach-Immobilenfonds von einer Schließung und Abwicklung betroffen sein. Hahn hat beim Landgericht Frankfurt am Main unter anderem bereits mehrere positive Urteile für Anleger von offenen Immobilienfonds erstritten. In 15 Fällen wurden Klagen gegen Banken wegen Falschberatung beim Erwerb von Anteilen an Dach-Immobilienfonds, unter anderem auch beim Vermögensverwaltungsfonds Kapital Protekt eingereicht.
Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Tel.: 040 – 367 987
Fax: 040 – 365 681
E-Mail: @email
www.hahn-rechtsanwaelte.de
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte werden in JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit mehr als zehn Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt tätig. Hahn und Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertreten vorrangig private und institutionelle Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind achtzehn Anwälte tätig, davon acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.