Insolvenz - Wie geht es nun weiter?
Sollte dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt gegeben werden, erfolgt eine Verteilung der verbleibenden Vermögensmasse unter den Gläubigern. Ob und vor allem wie viel die Anleger in einem solchen Fall von ihrem damals eingesetzten Kapital wieder sehen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. In der Regel ist jedoch mit einem herben Verlust bis hin zum Totalverlust der Einlage zu rechnen.
Die Euro Suisse Plus AG erwarb und veräußerte Immobilien- und Firmenbeteiligungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz. Durch ein steueroptimiertes Beteiligungskonzept sollten überdurchschnittliche Renditen erzielt werden. So warb die Euro Suisse Plus AG in ihrem Verkaufsprospekt mit einer Grundverzinsung in Höhe von 6,5 % p.a. zuzüglich einer Gewinnbeteiligung bis zu 6 % p.a.
Hoffnung für Anleger – Schadensersatz möglich
Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Die Anleger, die die Abwicklungsphase nicht abwarten möchten, könnten Schadensersatzansprüche geltend machen. So wurde beispielsweise in den uns bekannten Fällen, den auf Sicherheit bedachten Anlegern die von der Euro Suisse Plus AG ausgegebenen Genussrechte als nahezu Risikolos dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken wurden viele Anleger nicht hingewiesen. Dies ist jedoch eine Tatsache, über die man hätte die Anleger aufklären müssen.
Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht
Die IVA Rechtsanwalts - AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.
Für weitere Informationen oder Fragen rund um die Euro Suisse Plus AG stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag/EuroSuiss gerne zur Verfügung.
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