Der 45-jährige Tatverdächtige wurde am 07.10.2014 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen richten sich zudem gegen einen 44-jährigen Mann und eine 23-jährige Frau, die an dem Betrug mitgewirkt haben sollen. Die Behörden haben zahlreiche Wohnungen und Büros durchsuchen lassen (zuständig sind die Kemptener Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Augsburg).
Nach Lage der Dinge wird über die kriminelle Firma zunächst ein Insolvenzverfahren eröffnet. Forderungen müssen dann (entweder in Eigenregie oder über einen Anwalt) zu gegebener Zeit an den Insolvenzverwalter herangetragen, begründet und belegt werden.
Alle Geschädigte, die mehr als 5.000 Euro investiert haben, werden außerdem von der Polizei angeschrieben und erhalten einen Anhörungsbogen. Diese Personen sollten die Fragen beantworten und den Anhörungsbogen sodann zurücksenden. Für das Strafverfahren ist es momentan nicht erforderlich, aktive Schritte wie z.B. eine Anzeigenerstattung vorzunehmen.
Ein gesondertes zivilrechtliches Vorgehen gegen die Täter und Hauptverantwortlichen des Betrugssystems ist zu empfehlen. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann die Erfolgsaussicht eines Schadensersatzverlangens beurteilt werden. Eventuell sind auch Eilmaßnahmen veranlasst.
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