Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden macht nun vielen Anlegern wieder Hoffnung. Gerade wenn Banken oder andere Anlageberater zu dem Erwerb von derartigen Beteiligungen geraten haben, wurde im Rahmen der Beratungsgespräche oftmals nicht auf die spezifischen Risiken hingewiesen. Auch wurden dabei die regelmäßig geflossenen Provisionen und Rückvergütungen verschwiegen. Dies hat zur Folge, dass die Bank wegen Falschberatung auf Schadenersatz haftet. Die Bank muss dann die ursprünglich geleistete Beteiligungssumme gegen Rückgabe des Kommanditanteils zurückzahlen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat schon zahlreichen geschädigten Anlegern helfen können. Wenn auch Sie von den Verlusten eines HCI Schiffsfonds betroffen sind, zögern Sie nicht, sich mit dem Experten im Anlegerschutz in Verbindung zu setzen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München.
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