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Maya Gold & Silver: NI 43-101 technischer Bericht wird am 21. Dezember 2010 bekannt gegeben


09. Dezember 2010, 11:10
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Maya Gold & Silver: NI 43-101 technischer Bericht wird am 21. Dezember 2010 bekannt gegeben

Montreal, Quebec, 8. Dezember 2010 MAYA GOLD & SILVER (TSX-V: MYA) ("Maya" oder das "Unternehmen") (TSXV: MYA, ISIN CA5778381056) freut sich Ihnen mitzuteilen, dass leider der technische Bericht nach NI 43-101 für die erste Ressource auf Maya´s Amizmiz Projekt in Marokko erst am oder vor dem 21. Dezember 2010 bekannt gegeben werden kann.

Aufgrund unvorhergesehener Umstände ist das Unternehmen nicht in der Lage die Anforderungen für die Veröffentlichung per 3. Dezember 2010 zu erfüllen. Das Unternehmen hat Herrn Michel Boily, PhD, PGeo ernannt. Er ist eine Qualifizierte Person nach den Standards des NI 43-101 um die kalkulierte Ressourcenschätzung zu verifizieren, die durch die nicht unabhängige Qualifizierte Person Herr Luc Lamarche, PGeo, der ein Berater des Unternehmens ist vorgenommen und welche schon in der Pressemitteilung am 19. Oktober 2010 genannt wurde.

Über MAYA GOLD & SILVER

Maya Gold & Silver Inc. Ist ein Kanadisches Bergbauunternehmen und wird an der TSX Venture Exchange gelistet. Ziele sind die Exploration und Entwicklung der Gold und Silber Vorkommen. Das Unternehmen hat sich verpflichtet die Hauptvorkommen Amizmiz Gold und das Silberprojekt in Marokko zu entwickeln und dadurch den Unternehmenswert zu steigern. Weitere Informationen finden Sie unter: www.mayagoldsilver.com oder kontaktieren Sie:

Maya Gold & Silver Inc.:

Guy Goulet
President & Chief Executive Officer
T: 450-435-0700 ext. 204

Weder TSX Venture Exchange noch der Regulation Service Provider (wie in den Statuten der TSX Venture Exchange definiert) zeichnen sich nicht verantwortlich für die Korrektheit oder Angemessenheit dieser Pressemitteilung. Es gilt ausschließlich die englische Originalpressemeldung.

Hinweise bezüglich zukunftsgerichteter Informationen

Diese Pressemitteilung enthält etliche vorrauschende Aussagen sowie solche Aussagen die Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Ergebnisse und Ereignisse können signifikant von aktuellen Ergebnissen und Ereignissen abweichen. Jede vorrauschende Aussage bezieht sich immer nur auf das Datum und den Stand der Pressemitteilung. Außer es wird per Gesetzt verlangt, weißt das Unternehmen jedwede Verpflichtung oder Haftung von sich vorrauschende Aussagen zu aktualisieren. Weder als Ergebnis neuer Informationen noch als Ergebnis zukünftiger Ereignisse oder Ergebnisse die eintreten können.

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