Direkt zum Inhalt
CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Proven Oil Canada POC I GmbH & Co. KG - Schadensersatzansprüche gegen Berater und Prospektverantwortliche


24. Februar 2014, 13:04
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, 24.02.2014 – Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, mehren sich für die Anleger der Proven Oil Canada POC I GmbH & Co. KG (POC) in jüngster Zeit die schlechten Nachrichten. Zunächst war eine umfangreiche Umstrukturierung von POC I GmbH & Co. KG, POC II GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2 GmbH & Co. KG, POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG sowie POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG erforderlich, um zukünftig die drückenden Kosten der Fonds stämmen zu können. Diese Fondsgesellschaften wurden in die COGI Ltd. Partnership als Master-LP zusammengeführt. Kurz nach dieser negativen Meldung wurde den Anlegern im November 2013 auch noch mitgeteilt, dass die Vorabauszahlungen zukünftig geringer ausfallen würden. Seither vermehren sich die Anfragen verunsicherter Anleger, wie künftig mit der Beteiligung zu verfahren ist.

Als problematisch für die Beteiligung der Anleger dürfte sich hierbei insbesondere das möglicherweise zu optimistische Geschäftskonzept der POC erweisen. Dieses sieht vor, durch Beteiligungen an kanadischen Zielgesellschaften, die im Bereich der Öl- und Gasgewinnung tätig sind, Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 280 % (inklusive Kapitalrückführung) nach Steuern zu zahlen. Für die Kalkulation ist gegenwärtig jedoch nicht nur die nicht einkalkulierte Differenz zwischen dem Preis für US-amerikanisches und kanadisches Öl problematisch. Außerdem ergeben sich Schwierigkeiten beim Vertrieb des kanadischen Öls an die Weltmärkte, da das kanadische Pipeline-Netz nicht hinreichend ausgebaut ist.

Anleger sollten berücksichtigen, dass sie in den letzten Jahren Vorabausschüttungen erhalten haben, die bilanzrechtlich möglicherweise keine Gewinne darstellen und deshalb von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden könnten. Viele Anleger wurden jedoch von Seiten ihrer Berater nicht darauf hingewiesen, dass Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, gegebenenfalls zurückzuzahlen sind und die Anleger in dieser Höhe haften. Betroffenen Anlegern rät CLLB Rechtsanwälte daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: @email web: http://www.cllb.de

Kontakt